Insolvenz-Entgelt für freie DienstnehmerInnen
Freie DienstnehmerInnen erhalten Insolvenz-Entgelt, wenn über das Vermögen ihres Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abgewiesen wird.
Das Geld wird über den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt und ist als Entgelt aus unselbstständiger Arbeit zu sehen. Sie müssen daher diese Einkünfte nicht extra der Finanz melden.
Achtung!
In der Regel werden Sie nachträglich vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Es kann zu Steuernachzahlungen kommen.