Geringes Einkommen
Wer wenig verdient, zahlt weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Wird keine Lohnsteuer abgezogen, können Sie außerdem einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurückbekommen.
Arbeitslosenversicherung
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird automatisch mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Lohn abgezogen. Kontrollieren Sie trotzdem Ihren Lohnzettel – schließlich geht es um Ihr Geld.
Wichtig
Verdienen Sie 2026 monatlich höchstens 2.225 Euro brutto, zahlen Sie keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Sie sind dennoch voll arbeitslosenversichert.Beitragssätze 2026
| Monatliches Bruttoeinkommen | Arbeitslosenversicherungsbeitrag |
|---|---|
| bis 2.225 Euro | 0 Prozent |
| 2.225,01 bis 2.427 Euro | 1 Prozent |
| 2.427,01 bis 2.630 Euro | 2 Prozent |
| über 2.630 Euro | 2,95 Prozent |
Rechnen Sie nach!
Ob Ihr Beitrag richtig berechnet wurde, können Sie mit Ihrem aktuellen Lohnzettel überprüfen.
Tipp
Negativsteuer
Wenn Ihr Einkommen so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer abgezogen wird, können Sie einen Teil Ihrer Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurückbekommen. Diese Rückzahlung heißt Negativsteuer beziehungsweise Sozialversicherungs-Rückerstattung.
Haben Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale, kann sich die Negativsteuer zusätzlich erhöhen.
Downloads
Broschüren
- Checkliste Arbeitnehmerveranlagung 2025 (Stand Oktober) (0,3 MB - pdf)
- Steuer sparen 2026 (4,0 MB - pdf)
- Steuer sparen 2025 (2,1 MB - pdf)
- Steuer sparen 2024 (2,2 MB - pdf)
- Steuer sparen 2023 (5,6 MB - pdf)
- Steuer sparen 2022 (5,4 MB - pdf)
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