Wochengeld für freie Dienstnehmerinnen
Als freie Dienstnehmerin erhalten Sie Wochengeld für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung.
Wie hoch ist das Wochengeld?
Als selbstversicherte geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmerin erhalten Sie den Fixbetrag von 9,61 Euro (Stand 2021) täglich. Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze, hängt die Höhe des Wochengeldes vom Einkommen ab. Sie bekommen ein Wochengeld in der Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der 3 Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Allfällige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden dabei berücksichtigt.
Wichtig!
Die ArbeitgeberInnen müssen eine „Arbeits- und Entgeltbestätigung“ an die zuständige Gebietskrankenkasse inkl. Angaben über etwaige Sonderzahlungen übermitteln.