Kindermehrbetrag
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie den Kindermehrbetrag als Negativsteuer.
Für Familien gibt es Absetzbeträge, die die Lohnsteuer verringern. Manche Steuerbegünstigungen können Sie bereits bei der monatlichen Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber berücksichtigen lassen.
Dazu zählen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und der Familienbonus. Die übrigen Begünstigungen können Sie ausschließlich im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen. Dafür benötigen Sie die Formulare L1 und L1k oder L1k-bF.
Für alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, steht der Familienbonus zu. Aber auch wenn Sie von Ihrem Kind getrennt leben und Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag haben, können Sie den Familienbonus geltend machen. Nähere Informationen zum Familienbonus finden Sie unter diesem Link.
Der Absetzbetrag für Alleinerziehende steht Ihnen zu, wenn Sie
Als Alleinverdienerin beziehungsweise Alleinverdiener gelten Sie im Steuerrecht, wenn Sie drei Voraussetzungen erfüllen:
Jahr | Einkommensgrenze |
bis 2022 | 6.000 Euro |
2023 | 6.312 Euro |
2024 | 6.937 Euro |
Ob sein oder ihr Einkommen unter dieser Grenze liegt, lässt sich folgendermaßen berechnen:
Bruttojahresbezug (inkl. Sonderzahlungen) | |
---|---|
minus | steuerfreie Sonderzahlungen bis zur Höhe von max. 2.100 € |
minus | steuerfreie Zulagen und Zuschläge |
minus | Sozialversicherungsbeiträge |
minus | Gewerkschaftsbeiträge |
minus | Pendlerpauschale |
minus | Werbungskosten (mindestens das Pauschale von 132 Euro) |
plus | Wochengeld und Abfertigungen |
ergibt | Einkommen für den AVAB |
Achtung!
Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder Ausbildungs- und Förderbeihilfe des AMS, Notstandshilfe, Unterhaltsleistungen und Familienbeihilfe spielen keine Rolle. Das Wochengeld muss allerdings in die Berechnung des Einkommens mit einbezogen werden.
Mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag oder dem Alleinerzieherabsetzbetrag verringert sich Ihre Lohnsteuer im Jahr um einen bestimmten Betrag. Dieser ist abhängig von der Anzahl der Kinder, für die mehr als 6 Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wird:
bis 2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|
1 Kind | 494 Euro | 520 Euro | 572 Euro |
2 Kinder | 669 Euro | 704 Euro | 774 Euro |
Zusätzlich für das dritte und jedes weitere Kind | + 220 Euro | + 232 Euro | +255 Euro |
Beide Absetzbeträge können Sie entweder in Ihrer Firma oder im Nachhinein über die Arbeitnehmer:innenveranlagung beantragen.
Tipp
Wenn Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag oder den Alleinerzieherabsetzbetrag schon in der Firma beantragt haben, müssen Sie das entsprechende Feld in der Arbeitnehmer:innenveranlagung trotzdem nochmals ankreuzen, damit das Finanzamt weiß, dass Ihnen der Absetzbetrag im betreffenden Kalenderjahr zusteht!
Verdienen Sie so wenig, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlen, wirkt sich der Familienbonus für Ihr Kind nicht aus, da dieser nicht als Negativsteuer ausbezahlt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie jedoch den Kindermehrbetrag als Negativsteuer:
Den Kindermehrbetrag erhalten Sie, wenn Sie an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte, zB aus einer Anstellung oder einem freien Dienstvertrag, erzielt haben und sich der Familienbonus bei Ihnen nicht auswirkt. Außerdem muss einer dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Kindermehrbetrag beträgt 2022 bis zu 550 Euro pro Kind. Ab 2024 erhalten Sie sogar bis zu 700 Euro pro Kind.
Bis 2021 erhalten Sie den Kindermehrbetrag als Negativsteuer nur dann, wenn Sie an weniger als 330 Tagen im Jahr Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung, Mindestsicherung oder Grundversorgung bezogen haben. Zudem müssen Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben. Der Kindermehrbetrag beträgt 250 Euro pro Kind.
Für Eltern, deren gemeinsames Jahreseinkommen 55.000 Euro im Jahr nicht übersteigt, gibt es einen Mehrkindzuschlag von für das dritte und jedes weitere Kind, für das sie Familienbeihilfe beziehen.
Der Mehrkindzuschlag beträgt ab dem dritten Kind monatlich:
Die Einkommen der Eltern werden nur dann zusammengerechnet, wenn sie in diesem Kalenderjahr länger als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
Den Mehrkindzuschlag erhalten Sie über die Arbeitnehmer:innenveranlagung.
Leisten Sie für Kinder, die nicht im selben Haushalt leben, nachweislich den gesetzlichen Unterhalt, können Sie einen Unterhaltsabsetzbetrag bei der Steuer geltend machen.
Liegt weder eine gerichtlich oder behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch ein schriftlicher Vergleich oder eine schriftliche Bestätigung vor, dann steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zu, wenn Sie die Regelbedarfssätze leisten.
Wenn Sie Naturunterhalt leisten, müssen Sie das schriftlich durch eine vertragliche Vereinbarung oder durch eine Bestätigung des anderen Elternteils nachweisen.
Die Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags ist abhängig von der Anzahl der Kinder, für die Unterhalt geleistet wird:
bis 2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|
für 1 Kind | 29,90 Euro | 31 Euro | 35 Euro |
für 2 Kinder | 73 Euro | 78 Euro | 87 Euro |
zusätzlich für das dritte und jedes weitere Kind | + 58,40 Euro | + 62 Euro | + 69 Euro |
Die Regelbedarfssätze werden jährlich angepasst und sind abhängig vom Alter des Kindes.
Regelbedarfssätze 2024
Regelbedarfssätze 2023
Kinderbetreuungskosten sind grundsätzlich mit dem Familienbonus abgegolten. Alleinerziehende haben aber die Möglichkeit diese Ausgaben als sonstige außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt geltend zum machen, und zwar bis zum Ende der Schulpflicht.
Nähere Informationen zum Selbstbehalt finden Sie im Artikel Außergewöhnliche Belastungen.
Wird für ein unterhaltsberechtigtes Kind, das sich ständig außerhalb des EU-Raumes, der Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen aufhält, Unterhalt bezahlt, können pro Monat 50 Euro oder der halbe Unterhalt berücksichtigt werden, der im jeweiligen Land angemessen ist.
Sofern es im Umkreis Ihres Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt und Ihr Kind eine Schule, Universität oder Lehrstelle in einiger Entfernung besuchen muss, kann für jeden angefangenen Monat ein Freibetrag von 110 Euro monatlich geltend gemacht werden. Dauert die Ausbildung das ganze Kalenderjahr, ist der Freibetrag auch für die Ferienzeit abschreibbar. Dabei kommt es aber auf die Entfernung der Ausbildungsstätte vom Wohnort an:
Die Krankheitskosten für Kinder, die Sie bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigen können, hängen vom Grad der Behinderung des Kindes ab:
Broschüren
Lohnsteuerberatung
> Mo - Fr: 8 - 13 Uhr
Beratung: +43 5 7171 28000
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