Kindermehrbetrag
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie den Kindermehrbetrag als Negativsteuer.
Familien können verschiedene Absetzbeträge und Steuerbegünstigungen nutzen. Den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und den Familienbonus Plus können Sie bereits bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigen lassen.
Andere Begünstigungen können Sie nur über die Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen. Dafür benötigen Sie die Formulare L1 und L1k oder L1k-bF.
Der Familienbonus Plus steht für Kinder zu, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Auch wenn Sie von Ihrem Kind getrennt leben, können Sie den Familienbonus Plus geltend machen, wenn Sie Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag haben.
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) steht Ihnen zu, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:
Als Alleinverdiener:in gelten Sie im Steuerrecht, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
| Jahr | Einkommensgrenze |
|---|---|
| bis 2022 | 6.000 Euro |
| 2023 | 6.312 Euro |
| 2024 | 6.937 Euro |
| 2025 | 7.284 Euro |
| 2026 | 7.411 Euro |
Ausgangspunkt ist der Bruttojahresbezug inklusive Sonderzahlungen.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Bruttojahresbezug inklusive Sonderzahlungen | |
| minus steuerfreie Sonderzahlungen | |
| minus steuerfreie Zulagen und Zuschläge | |
| minus Sozialversicherungsbeiträge | |
| minus Gewerkschaftsbeiträge | |
| minus Pendlerpauschale | |
| minus Werbungskosten, mindestens das Pauschale von 132 Euro | |
| plus Wochengeld und Abfertigungen | |
| ergibt Einkommen für den AVAB |
Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Ausbildungs- und Förderbeihilfe des AMS, Notstandshilfe, Unterhaltsleistungen und Familienbeihilfe werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Wochengeld muss dagegen in das Einkommen einbezogen werden.
Die Höhe hängt von der Zahl der Kinder ab, für die mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wird.
| Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | zusätzlich für das 3. und jedes weitere Kind |
|---|---|---|---|
| bis 2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
| 2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro |
| 2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro |
| 2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 268 Euro |
| 2026 | 612 Euro | 828 Euro | + 273 Euro |
Sie können beide Absetzbeträge entweder
beantragen.
Wenn Sie den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag bereits in der Firma beantragt haben, müssen Sie das entsprechende Feld in der Arbeitnehmer:innenveranlagung trotzdem nochmals ankreuzen. So erkennt das Finanzamt, dass Ihnen der Absetzbetrag für das betreffende Kalenderjahr zusteht.
Über die Arbeitnehmer:innenveranlagung können Sie AEAB oder AVAB als Negativsteuer erstattet bekommen,
Wenn Sie so wenig verdienen, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlen, wirkt sich der Familienbonus Plus für Ihr Kind nicht aus. Der Familienbonus Plus wird nicht als Negativsteuer ausbezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie stattdessen den Kindermehrbetrag als Negativsteuer erhalten.
Sie müssen an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt haben, zum Beispiel aus einer Anstellung oder einem freien Dienstvertrag.
Zusätzlich muss die Auswirkung des Familienbonus Plus bei Ihnen geringer sein als der zustehende Kindermehrbetrag. Außerdem muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Kindermehrbetrag beträgt
Erfüllen Sie und Ihr Partner die Voraussetzungen, kann nur der Familienbeihilfenbezieher den Kindermehrbetrag beantragen.
Bis 2021 gab es den Kindermehrbetrag als Negativsteuer nur, wenn
Der Kindermehrbetrag betrug 250 Euro pro Kind.
Der Mehrkindzuschlag steht Eltern zu, deren gemeinsames Jahreseinkommen 55.000 Euro nicht übersteigt.
Sie erhalten ihn für das dritte und jedes weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Ab dem dritten Kind beträgt der Zuschlag monatlich:
Die Einkommen der Eltern werden nur zusammengerechnet, wenn sie im betreffenden Kalenderjahr länger als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
Den Mehrkindzuschlag erhalten Sie über die Arbeitnehmer:innenveranlagung.
Wenn Ihr Kind nicht im selben Haushalt lebt und Sie nachweislich den gesetzlichen Unterhalt leisten, können Sie den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) bei der Steuer geltend machen.
Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht Ihnen für das gesamte Kalenderjahr zu, wenn Sie den gesamten gesetzlichen Unterhalt leisten.
Wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen, ergibt sich aus
Leisten Sie nicht den vollen Unterhalt, erhalten Sie den Unterhaltsabsetzbetrag nur für jene Anzahl von Monaten, für die Sie rechnerisch die volle Unterhaltsleistung erreichen.
Gibt es weder eine gerichtlich oder behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch einen schriftlichen Vergleich oder eine schriftliche Bestätigung, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur zu, wenn Sie die Durchschnittsbedarfssätze leisten.
Naturunterhalt müssen Sie schriftlich nachweisen, entweder durch
Die Höhe hängt von der Zahl der Kinder ab, für die Sie Unterhalt leisten.
| Jahr | für 1 Kind | für 2 Kinder | zusätzlich für das 3. und jedes weitere Kind |
|---|---|---|---|
| bis 2022 | 29,90 Euro | 73 Euro | + 58,40 Euro |
| 2023 | 31 Euro | 78 Euro | + 62 Euro |
| 2024 | 35 Euro | 87 Euro | + 69 Euro |
| 2025 | 37 Euro | 92 Euro | + 73 Euro |
| 2026 | 38 Euro | 94 Euro | + 75 Euro |
Die Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich angepasst und hängen vom Alter des Kindes ab.
Kinderbetreuungskosten sind grundsätzlich mit dem Familienbonus Plus abgegolten.
Alleinerziehende können diese Ausgaben jedoch bis zum Ende der Schulpflicht als sonstige außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt geltend machen.
Mehr zum Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen
Wenn Sie vom anderen Elternteil getrennt leben und überwiegend die Kinderbetreuungskosten für Ihr Kind zahlen, enthält der Ausgangstext für 2021 folgende Regel:
Wenn das Kind das 10. Lebensjahr beziehungsweise das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Ihre Kinderbetreuungskosten im Jahr mehr als 1.000 Euro betragen, können Sie bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung 2021 zumindest 90 % des Familienbonus Plus beantragen.
Zahlen Sie Unterhalt für ein unterhaltsberechtigtes Kind, das sich ständig außerhalb des EU-Raumes, der Schweiz, Islands, Liechtensteins oder Norwegens aufhält, können berücksichtigt werden:
Gibt es im Umkreis Ihres Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit und muss Ihr Kind eine weiter entfernte Schule, Universität oder Lehrstelle besuchen, können Sie für jeden angefangenen Monat einen Freibetrag von 110 Euro geltend machen.
Dauert die Ausbildung das ganze Kalenderjahr, kann der Freibetrag auch für die Ferienzeit berücksichtigt werden.
Der Freibetrag steht zu,
Welche Krankheitskosten Sie in der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigen können, hängt vom Grad der Behinderung des Kindes ab.
Sie können die tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen berücksichtigen. Diese Kosten wirken sich aber nur auf die Steuer aus, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen.
Sie können ohne Selbstbehalt jene Krankheitskosten geltend machen, die im Artikel Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung beschrieben sind.
Der pauschale Freibetrag aufgrund des Behinderungsgrades steht nicht zu, wenn Pflegegeld bezogen wird.
Ab einem Behinderungsgrad von 50 % besteht Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.
Sie können entweder
Zusätzlich können Aufwendungen für Hilfsmittel, Heilbehandlungen sowie Kosten für eine Sonder- oder Pflegeschule oder eine Behindertenwerkstätte von der Steuer abgeschrieben werden.
Broschüren
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> Mo - Fr: 8 - 13 Uhr
Beratung: +43 5 7171 28000
> Mo - Fr: 8 - 16 Uhr
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