Pendlerhilfe des Landes Niederösterreich
Das Land Niederösterreich unterstützt PendlerInnen mit 4 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.
Wir haben die Voraussetzungen zusammengefasst.
Achtung
Die Pendlerhilfe ist nicht dasselbe wie das Pendlerpauschale und muss unabhängig davon beantragt werden. Die Pendlerhilfe und das Pendlerpauschale werden auch nicht miteinander gegenverrechnet.
Voraussetzungen
Das Land Niederösterreich hat genaue Bedingungen für die Gewährung der Pendlerhilfe festgesetzt.
Hauptwohnsitz
Der Hauptwohnsitz der/des Antragstellenden muss in Niederösterreich liegen. Der Dienstort kann auch in einem anderen Bundesland liegen.
Regelmäßiges Pendeln
Die Pendlerhilfe können jene ArbeitnehmerInnen beantragen, die mindestens einmal pro Woche oder öfter zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte pendeln müssen.
Entfernung zur Arbeitsstätte
Die Mindestentfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss 40 Kilomenter betragen. Die einfache Wegstrecke zählt.
Achtung
Ausnahme bei kürzerer Distanz: Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 aber weniger als 40 Kilometer kann ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 160 Euro gewährt werden.
Höchstgrenze für monatliches Bruttoeinkommen
Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen für den Erhalt der Pendlerhilfe nicht überschritten werden.
Zum Einkommen zählen Gehälter, Löhne, Pensionen, Kranken-, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bezüge und Unterhalt (Alimente).
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze |
---|---|
Einpersonenhaushalt | 1.660 Euro |
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind | 3.320 Euro |
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder | 3.320 Euro |
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind | 4.120 Euro |
für jedes weitere Kind zusätzlich | 800 Euro |
Eigene Kosten
ArbeitnehmerInnen, die für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte unentgeltlich ein Firmenauto oder einen Firmenbus zur Verfügung haben, erhalten keine Pendlerhilfe.
Wird vom Dienstgeber ein Fahrtkostenzuschuss, Wegegeld oder Kilometergeld für die Fahrten zur Arbeit gewährt, werden diese von der Pendlerhilfe abgezogen.
Höhe der Pendlerhilfe
Die Pendlerhilfe beträgt jeweils für Hin- und Rückfahrt 4 Euro pro Kilometer.
ÖKO-Bonus
ArbeitnehmerInnen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Dienstort pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen zusätzlich einen "ÖKO-Bonus" in der Höhe von 20 Prozent der errechneten Pendlerhilfe.
Ausgleichsbetrag bei kürzerer Distanz
Bei einer Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte von 25 bis 40 Kilometer kann ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 160 Euro gewährt werden.
Antragstellung und Frist
Das Antragsformular für die Pendlerhilfe und eine Bestätigung des Dienstgebers müssen per Post, E-Mail oder Online-Antrag an das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt werden.
Das Ansuchen ist bis 31. Oktober des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr einzureichen.