11.12.2023

Pendlerhilfe des Landes Niederösterreich

Das Land Niederösterreich unterstützt Pendler:innen für Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.

Die Antragstellung für 2023 kann ab 01.01.2024 erfolgen.

Achtung

Die Pendlerhilfe ist nicht dasselbe wie das Pendlerpauschale und muss unabhängig davon beantragt werden. Die Pendlerhilfe und das Pendlerpauschale werden auch nicht miteinander gegenverrechnet.

Mehr Infos auf: noe.gv.at

Voraussetzungen

Das Land Niederösterreich hat genaue Bedingungen für die Gewährung der Pendlerhilfe festgesetzt.

Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz der/des Antragstellenden muss in Niederösterreich liegen. Der Dienstort kann auch in einem anderen Bundesland liegen.

Regelmäßiges Pendeln

Die Pendlerhilfe können jene ArbeitnehmerInnen beantragen, die mindestens einmal pro Woche oder öfter zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte pendeln müssen.

Entfernung zur Arbeitsstätte

Die Mindestentfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte muss mindestens 25 Kilometer betragen. Die einfache Wegstrecke zählt.

Höchstgrenze für monatliches Bruttoeinkommen

Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen für den Erhalt der Pendlerhilfe nicht überschritten werden.

Zum Einkommen zählen Gehälter, Löhne, Pensionen, Kranken-, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bezüge und Unterhalt (Alimente).

HaushaltsgrößeEinkommensgrenze
Einpersonenhaushalt2.000 Euro
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind3.600 Euro
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder3.600 Euro
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind4.400 Euro
für jedes weitere Kind zusätzlich800 Euro

Eigene Kosten

Arbeitnehmer:innen, die für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte unentgeltlich ein Firmenauto oder einen Firmenbus zur Verfügung haben, erhalten keine Pendlerhilfe.
Wird vom Dienstgeber ein Fahrtkostenzuschuss, Wegegeld oder Kilometergeld für die Fahrten zur Arbeit gewährt, werden diese von der Pendlerhilfe abgezogen.

Antragstellung und Frist

Die Antragstellung ist ausschließlich über einen Online-Antrag möglich!

Tipp

Die benötigten Formulare erhalten Sie auf der Website des Landes Niederösterreich.