Steuersparen von A bis Z

Was kann man bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung alles geltend machen? Klicken Sie sich durch das ABC des Steuersparens:

AfA oder Absetzung für Abnutzung

Beruflich genützte Geräte können von der Steuer abgeschrieben werden. Anschaffung, die mehr als 1.000 Euro (bis 2022: 800 Euro) kosten, sind auf mehrere Jahre zu verteilen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werb­ungskosten.

Adoptionskosten ...

... zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Alleinerzieherabsetzbetrag

Den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) gibt es für Eltern, die Familienbeihilfe be­zieh­en und länger als sechs Monate im Kalenderjahr in keiner Beziehung gelebt haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Alleinverdienerabsetzbetrag

Beim Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) kommt es auf das Einkommen der (Ehe-) Partner:innen an: Es darf im Jahr 2026 gesamt 7.411 Euro (2025: 7.284 Euro) nicht übersteigen. Außerdem muss für mindestens ein Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen worden sein. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuer­vor­teile für Familien.

Allergien

Die Kosten für die Behandlung von Allergien sind von der Steuer absetzbar, sofern diese den steuerlichen Selbst­be­halt übersteigen oder Sie deswegen eine Behinderung haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Alimente

Alimente sind als solche nicht von der Steuer absetzbar. Für jene, die für Kinder Unterhalt leisten, gibt es aber den Unterhaltsabsetzbetrag. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung kann man als Werbungskosten berücksichtigen lassen, wenn es sich um typische Berufsbekleidung handelt, die privat nicht getragen werden kann (z.B. Sicherheitsarbeitsschuhe). 

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel wie Büromaterial, ein Telefon, das Internet, ein Computer und vieles andere mehr, kann von der Steuer abgesetzt werden – sofern man sie beruflich benötigt und der:die Arbeitgeber:in die Kosten nicht trägt.

Ausbildungskosten

Zu den absetzbaren Ausbildungskosten zählen Bildungsmaßnahmen, die künftig eine Berufsausübung er­mög­lich­en. 

Auswärtige Berufsausbildung

Die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn es keine Alternative zur Schule, Lehrstelle oder Universität im näheren Umfeld gibt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Begräbniskosten

Von den Begräbniskosten und Kosten für den Grabstein können insgesamt 20.000 Euro in die Ar­beit­­nehmer­­:innen­­ver­an­lag­ung genommen werden, wenn diese Kosten nicht durch Aktivposten im Nachlass abgedeckt sind. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Behinderung

Bei Behinderungen mit einem Grad von mindestens 25 % können die Ausgaben, die wegen der Behinderung entstehen, die Steuer verringern. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Behinderung von Kindern

Bei einer Behinderung von Kindern ab einem Grad von 50 % gibt es zusätzlich einen Freibetrag. Nähere Infos dazu finden Sie unter Krankheitskosten bei Kindern.

Betriebsratsumlage

Die Betriebsratsumlage wird zwar bei der Lohnverrechnung gleich von den Arbeitgeber:innen einbehalten. Sie wirkt sich da aber noch nicht steuermindernd aus. Deshalb lohnt es sich die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeit­nehmer­:innen­veranlagung unter „Sonstige Werb­ungs­kost­en“ ein­zu­tragen.

Aber Achtung:

Ein monatlich einbehaltener Gewerkschaftsbeitrag oder eine Personalvertretungsumlage wird bereits in der Lohnverrechnung steuermindernd berücksichtigt und kann daher nicht noch einmal bei der Veranlagung geltend gemacht werden.

Bildschirmbrille

Wenn Sie beruflich am Computer arbeiten, und Sie eigens dafür eine Bildschirmbrille benötigen, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen – sofern der:die Arbeitgeber:in die Kosten dafür nicht übernimmt.

Büromaterial

Büromaterial, das man für den Beruf braucht und welches nicht von dem:der Arbeitgeber:in bereitgestellt wird, kann von der Steuer abgesetzt werden. 

Computer

Computer und Zubehör sind absetzbar, wenn man sie auch beruflich nützt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.

Diätverpflegung

Diätverpflegung aufgrund einer Krankheit wird ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt, sofern Sie eine Behinderung von mindestens insgesamt 25% und 20% für die Krankheit, wegen der Sie Diät halten müssen, haben. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Dienstreisen

Dienstreisen wirken sich nur dann auf die Steuer aus, wenn der:die Arbeitgeber:in die Kosten dafür nicht bezahlt hat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Dienst­reis­en im Steuerrecht.

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung ist nur dann absetzbar, wenn man zumindest 80 Kilometer vom Wohnort entfernt arbeitet, die Fahrtzeit mehr als eine Stunde beträgt und die Verlegung des Wohnsitzes zum Arbeitsplatz nicht zumutbar ist.

e-Card-Gebühren

e-Card-Gebühren können als Werbungskosten ab­ge­schrieb­en werden, wenn diese nicht von dem:der Arbeitgeber:in abgezogen werden, sondern selbst an die Kranken­kasse bezahlt werden müssen.

Ergonomisches Mobiliar

Sie können die Kosten für ergonomisches Mobiliar wie z.B. Schreibtischsessel oder Schreibtisch geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 26 Tagen im Jahr Telearbeit (früher: Homeoffice) geleistet haben. Nähere Informationen finden Sie hier.

Fachliteratur

Fachliteratur müssen berufsspezifische Bücher oder auch Zeitschriften sein, die Sie sich für die Arbeit selbst anschaffen. Tageszeitungen sind in der Regel nicht absetzbar. 

Familienheimfahrten

Familienheimfahrten sind nur dann von der Steuer absetzbar, wenn einem die tägliche Heimfahrt von der Arbeit nicht zugemutet werden kann und die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung vorliegen. 

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Er reduziert die bezahlende Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Der Familienbonus kann pro Kind bis zu 2.000 Euro (bis 2021: 1.500 Euro) bzw. für volljährige Kinder bis zu 700 Euro (2022-2023: 650, bis 2021: 500 Euro) im Kalenderjahr betragen. Er kann entweder mit der laufenden Gehaltsabrechnung oder bei der Ar­beit­nehm­er:­innen­ver­an­lag­ung berücksichtigt werden. Mehr... 

Ferialpraktikant:innen

Ferialpraktikant:nnen erhalten, wenn sie nicht das gesamte Jahr arbeiten, bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung besonders häufig Geld zurück. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen.

Fortbildungskosten

Machen Sie eine berufliche Fortbildung, können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten geltend machen. Fortbildungskosten können auch Sprachkurse sein, sofern die Sprachkenntnisse beruflich verwendet werden. 

Gewerkschaftsbeiträge

Gewerkschaftsbeiträge können, sofern sie nicht schon von dem:der Arbeitgeber:in bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden, bei der Arbeit­nehmer­:innen­ver­an­lagung angegeben werden.

Homeoffice

Homeoffice fällt unter Telearbeit. Haben Sie Telearbeit geleistet und dafür keine Kostenersätze bekommen? Dann erhalten Sie automatisch 3 Euro pro Telearbeitstag, maximal 300 Euro im Jahr, als Telearbeitspauschale anerkannt. Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Computer und Internet höher, dann können Sie den tatsächlichen Betrag geltend machen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Internatskosten

Ist Ihr Kind in einem Internat untergebracht, da in der Nähe des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, dann kann im Rahmen der Arbeit­nehmer­:innen­veranlagung ein Freibetrag für die auswärtige Berufs­aus­bildung geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Internet

Für das Internet, das man beruflich oder für die Ausbildung verwendet, kann man einen Teil der Internet­gebühren absetzen. 

Jahresausgleich

Der Jahresausgleich, oder auch Steuerausgleich, wird seit 1994 Arbeit­nehmer­:innen­ver­anlagung genannt.

Katastrophenschäden

Katastrophenschäden, z.B. Sanierungskosten wegen einem Hochwasser, die nicht durch eine Versicherung oder Subventionen gedeckt sind, können von der Steuer abgesetzt werden. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Kilometergeld

Kilometergeld kann man für Dienstfahrten mit dem Privat-Auto oder eigenem Fahrrad absetzen, wenn der:die Arbeitgeber:in die Kosten nicht ersetzt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Reisekosten im Steuerrecht.

Kirchenbeiträge

Kirchenbeiträge sind bis zu einer Höchstgrenze von 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) von der Steuer absetzbar. Die Kirchenbeiträge werden automatische dem Finanzamt übermittelt und müssen nicht mehr selbst eingetragen werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Krankheitskosten

Krankheitskosten sind nur dann absetzbar, wenn sie einen Selbstbehalt, der von der Einkommenshöhe abhängig ist, übersteigen. Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen können nicht geltend gemacht werden. Stehen die Krankheitskosten mit einer Behinderung von mindestens 25% im Zusammenhang, dann können diese ohne Selbstbehalt abgeschrieben werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Krankheitskosten von Kindern

Krankheitskosten von Kindern werden genauso bei der Steuer berücksichtigt, wie eigene Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Künstliche Befruchtung

Kosten der künstlichen Befruchtung sind als außer­ge­wöhn­liche Belastung mit Selbstbehalt abzugsfähig, sofern die Maßnahme in Österreich nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz zulässig ist. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Kurkosten

Von den Kurkosten, die man von der Steuer absetzen kann, muss eine Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abgezogen werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Medikamente

Ärztlich verordnete Medikamente gehören zu den Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag steht ab dem dritten Kind zu, wenn das Familieneinkommen 55.000 Euro im Kalenderjahr nicht über­steigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Mitversicherte Angehörige

Für mitversicherte Angehörigen kann man verpflichtende Sozial­versicherungsbeiträge, die direkt an die Krankenkasse bezahlt wurden, bei der Steuer geltend machen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.

Nachzahlungen zur Sozialversicherung

Wenn Sie einen geringfügigen Nebenverdienst haben oder mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig ausüben und insgesamt mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Einen Teil davon können Sie sich über die Arbeitnehmer:innenveranlagung zurückholen.

Nachkauf von Schulzeiten

Der Nachkauf von Schulzeiten für die Pension kann in voller Höhe von der Steuer abgeschrieben werden. Die Ausgaben werden dem Finanzamt gemeldet und werden automatisch berücksichtigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Nächtigungsgeld

Nächtigungsgeld kann anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten bei Dienstreisen von der Steuer abgesetzt werden, wenn der:die Arbeitgeber:in die Kosten nicht bezahlt. Nähere Infos zum Thema Dienstreise aus Steuersicht finden Sie hier.

Negativsteuer

Wegen der Negativsteuer lohnt sich die Ar­beit­nehm­er:­innenveranlagung auch für jene, die keine Lohnsteuer zahlen. Es gibt auch eine Art Negativsteuer, den sogenannten SV-Bonus, sogar für Arbeitnehmer:innen über der Steuergrenze. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen.

Öko-Sonderausgaben

Ab 2022 werden für bestimmte Ausgaben für die thermisch-energetische Gebäudesanierung oder für den Austausch fossiler Heizsysteme automatisch pauschale Sonderausgaben berücksichtigt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Pendler:innen

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können gleich bei der Lohnverrechnung oder bei der Ar­beit­nehm­er:­innenveranlagung berücksichtigt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Pendler.

Pflegeheime und häusliche Pflege

Pflegeheime und Kosten für die häusliche Pflege können entweder von der zu pflegenden Person geltend gemacht werden oder wenn diese Ausgaben von den Angehörigen bezahlt werden, können die Angehörigen diese Ausgaben bei der Steuer berücksichtigt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Reisekosten

Reisekosten sind für beruflich veranlasste Reisen absetzbar, wenn der:die Arbeitgeber:in die Kosten nicht bezahlt. Das können Dienstreisen für den:die Arbeitgeber:in sein oder Fahrten zu einer beruflichen Aus- bzw. Fortbildung oder Umschulung. Nähere Infos dazu finden Sie hier

Spenden

Spenden sind bis zu einem Höchstbetrag, der 10 % der Jahreseinkünfte entspricht, von der Steuer absetzbar. Spenden werden automatisch ans Finanzamt gemeldet und können nicht mehr selbst geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können im vollen Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter Sonderausgaben.

Taggeld

Taggeld kann bei Dienstreisen abgerechnet werden, sofern sie nicht von dem:der Arbeitgeber:in bezahlt werden. Aber auch für Reisen zu einer Aus- bzw. Fortbildung oder Umschulung kann ein Taggeld geltend gemacht werden. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

Taxikosten

Taxikosten von bis zu 153 Euro im Monat können Gehbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 50 % und Blinde bzw. Schwerstsehbehinderte geltend machen. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

Telearbeit

Haben Sie Telearbeit geleistet und dafür keine Kostenersätze bekommen? Dann erhalten Sie automatisch 3 Euro pro Telearbeitstag, maximal 300 Euro im Jahr, als Telearbeits-Pauschale anerkannt. Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Computer und Internet höher, dann können Sie den tatsächlichen Betrag geltend machen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Telefon

Beim Telefon können sowohl die Anschaffung des Geräts als auch die Gebühren berücksichtigt werden, wenn man es beruflich nutzt. Nähere Infos dazu finden Sie unter Werbungskosten.

Unterhaltsabsetzbetrag

Den Unterhaltsabsetzbetrag gibt es, wenn man nachweislich den vollständigen gesetzlichen Unterhalt für Kinder, die in Österreich oder in einem Staat der EU bzw. EWR oder der Schweiz leben, geleistet hat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Unterhalt für im Ausland lebende Kinder

Den Unterhalt für Kinder, die außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz leben, kann man entweder zur Hälfte geltend machen oder pauschal mit 50 Euro im Monat. Nähere Infos dazu finden Sie unter Steuervorteile für Familien.

Umschulungskosten

Um Umschulungskosten absetzen zu können, muss die Ausübung des neu erlernten Berufs tatsächlich angestrebt werden. 

Umzugskosten

Umzugskosten sind dann absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst war, weil die tägliche Rückkehr zum alten Wohnsitz unzumutbar wäre.

Zahnbehandlungskosten

Zahnbehandlungskosten zählen zu den Krankheitskosten und können bei den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt berücksichtigt werden. Vorbeugende Maßnahmen wie eine Mundhygiene zählen jedoch nicht zu den Krankheitskosten. Nähere Infos dazu finden Sie unter Außergewöhnliche Belastungen.

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