Steuern sparen
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Steuersparen von A bis Z

Was können Sie bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen? Unser ABC zeigt Ihnen, welche Ausgaben und Absetzbeträge Ihre Steuer verringern können.

AfA – Absetzung für Abnutzung

Geräte, die Sie beruflich nutzen, können Sie von der Steuer absetzen. Kosten sie mehr als 1.000 Euro – bis 2022 waren es 800 Euro –, müssen Sie die Kosten auf mehrere Jahre verteilen.

Mehr dazu: Werbungskosten

Adoptionskosten

Adoptionskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Alleinerzieherabsetzbetrag

Den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) gibt es für Eltern, die Familienbeihilfe beziehen und länger als sechs Monate im Kalenderjahr in keiner Beziehung gelebt haben.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Alleinverdienerabsetzbetrag

Beim Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) kommt es auf das Einkommen der Ehepartner oder Partner an. Dieses darf 2026 insgesamt 7.411 Euro nicht übersteigen, 2025 waren es 7.284 Euro.

Zusätzlich muss für mindestens ein Kind länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen worden sein.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Allergien

Kosten für die Behandlung von Allergien können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn sie den steuerlichen Selbstbehalt übersteigen oder mit einer Behinderung zusammenhängen. 

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Rechner

Mein Lohnzettel

Die Monatslohn- oder Gehaltsabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für Sie. Hier erklären wir die wesentlichen Positionen.

Brutto Netto Rechner

Alimente

Alimente selbst können Sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn Sie für ein Kind Unterhalt zahlen, kann aber der Unterhaltsabsetzbetrag infrage kommen.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Arbeitskleidung

Typische Berufskleidung können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn sie privat nicht getragen werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitsarbeitsschuhe.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel wie Büromaterial, Telefon, Internet oder Computer können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie diese beruflich brauchen und Ihr:e Arbeitgeber:in die Kosten nicht übernimmt.

Ausbildungskosten

Kosten für eine Ausbildung können absetzbar sein, wenn Ihnen die Bildungsmaßnahme künftig die Ausübung eines Berufs ermöglicht.

Auswärtige Berufsausbildung

Für die auswärtige Berufsausbildung Ihres Kindes können Sie einen Freibetrag geltend machen, wenn es im näheren Umfeld keine entsprechende Schule, Lehrstelle oder Universität gibt.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Begräbniskosten

Für Begräbnis und Grabstein können insgesamt bis zu 20.000 Euro bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch Aktivposten im Nachlass gedeckt sind.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Behinderung

Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 25 % können Ausgaben, die wegen der Behinderung entstehen, Ihre Steuer verringern.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Behinderung von Kindern

Bei Kindern mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gibt es zusätzlich einen Freibetrag.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Betriebsratsumlage

Die Betriebsratsumlage wird zwar direkt vom Entgelt einbehalten, bei der laufenden Lohnverrechnung aber noch nicht steuermindernd berücksichtigt.

Tragen Sie deshalb die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung unter „Sonstige Werbungskosten“ ein.

Achtung: Gewerkschaftsbeiträge oder Personalvertretungsumlagen, die bereits bei der Lohnverrechnung steuermindernd berücksichtigt wurden, dürfen Sie nicht ein zweites Mal geltend machen.

Bildschirmbrille

Brauchen Sie für Ihre berufliche Arbeit am Computer eine eigene Bildschirmbrille, können Sie die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.

Büromaterial

Büromaterial, das Sie für Ihren Beruf brauchen, können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihr:Ihre Arbeitgeber:in es nicht bereitstellt oder bezahlt.

Computer

Computer und Zubehör können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie diese auch beruflich nutzen.

Mehr dazu: Werbungskosten

Diätverpflegung

Kosten für eine krankheitsbedingt notwendige Diätverpflegung können ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von insgesamt mindestens 25 % und von 20 % für die Krankheit, wegen der Sie die Diät einhalten müssen.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Dienstreisen

Kosten für Dienstreisen wirken sich steuerlich aus, wenn Ihr:Ihre Arbeitgeber:in sie nicht bezahlt hat.

Mehr dazu: Dienstreisen im Steuerrecht

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung ist absetzbar, wenn

  • Sie mindestens 80 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt arbeiten,
  • die Fahrtzeit mehr als eine Stunde beträgt und
  • es Ihnen nicht zumutbar ist, Ihren Wohnsitz an den Arbeitsort zu verlegen.

e-Card-Gebühren

e-Card-Gebühren können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn sie nicht von Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in abgezogen werden und Sie diese selbst an die Krankenkasse zahlen müssen.

Ergonomisches Mobiliar

Kosten für ergonomisches Mobiliar wie einen Schreibtisch oder Schreibtischsessel können Sie geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie an mindestens 26 Tagen im Jahr Telearbeit – früher Homeoffice – geleistet haben.

Mehr dazu: Steuertipps fürs Homeoffice

Fachliteratur

Berufsspezifische Bücher und Zeitschriften, die Sie selbst für Ihre Arbeit kaufen, können Sie steuerlich geltend machen. Tageszeitungen sind in der Regel nicht absetzbar.

Familienheimfahrten

Familienheimfahrten können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihnen die tägliche Heimfahrt von der Arbeit nicht zugemutet werden kann und die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sind.

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und verringert Ihre Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer.

Er kann laut Ausgangstext pro Kind bis zu 2.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Bis 2021 waren es 1.500 Euro. Für volljährige Kinder nennt der Ausgangstext bis zu 700 Euro, für 2022 und 2023 650 Euro und bis 2021 500 Euro.

Sie können den Familienbonus Plus entweder bei der laufenden Gehaltsabrechnung oder bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigen lassen.

Mehr dazu: Familienbonus Plus

Ferialpraktikant:in

Wer als Ferialpraktikant:in nicht das ganze Jahr arbeitet, bekommt bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung besonders häufig Geld zurück.

Mehr dazu: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen

Fortbildungskosten

Kosten für eine berufliche Fortbildung können Sie als Werbungskosten geltend machen.

Auch ein Sprachkurs kann dazugehören, wenn Sie die Sprachkenntnisse beruflich verwenden.

Gewerkschaftsbeiträge

Gewerkschaftsbeiträge können Sie bei der Arbeitnehmer:inneneranlagung angeben, wenn sie nicht bereits von Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden.

Homeoffice

Homeoffice fällt unter Telearbeit.

Haben Sie Telearbeit geleistet und dafür keine Kostenersätze bekommen, werden automatisch 3 Euro pro Telearbeitstag, höchstens 300 Euro im Jahr, als Telearbeitspauschale anerkannt.

Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Computer und Internet höher, können Sie den tatsächlichen Betrag geltend machen.

Mehr dazu: Steuertipps fürs Homeoffice

Internatskosten

Ist Ihr Kind in einem Internat untergebracht, weil es in der Nähe Ihres Wohnorts keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt, können Sie einen Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung geltend machen.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Internet

Nutzen Sie Ihren Internetanschluss beruflich oder für eine Ausbildung, können Sie einen Teil der Internetkosten steuerlich geltend machen.

Jahresausgleich

Der frühere „Jahresausgleich“ oder „Steuerausgleich“ heißt seit 1994 Arbeitnehmer.

Mehr dazu: Arbeitnehmer

Katastrophenschäden

Kosten aufgrund von Katastrophenschäden können Sie von der Steuer absetzen, soweit sie nicht durch Versicherungen oder Subventionen gedeckt sind. Dazu können zum Beispiel Sanierungskosten nach einem Hochwasser gehören.

Mehr dazu: Katastrophenschäden

Kilometergeld

Für berufliche Fahrten mit Ihrem privaten Auto oder eigenen Fahrrad können Sie Kilometergeld geltend machen, wenn Ihr:ihre Arbeitgeber:in die Kosten nicht ersetzt.

Mehr dazu: Reisekosten im Steuerrecht

Kirchenbeiträge

Kirchenbeiträge sind bis zu 600 Euro steuerlich absetzbar. Bis 2023 lag die Höchstgrenze bei 400 Euro.

Die Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Sie müssen sie daher nicht selbst in der Arbeitnehmer:innenveranlagung eintragen.

Mehr dazu: Sonderausgaben

Krankheitskosten

Krankheitskosten können Sie grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie den von Ihrem Einkommen abhängigen Selbstbehalt übersteigen.

Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen können nicht geltend gemacht werden.

Stehen die Krankheitskosten mit einer Behinderung von mindestens 25 % in Zusammenhang, können sie ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten von Kindern

Krankheitskosten Ihrer Kinder werden steuerlich grundsätzlich genauso berücksichtigt wie Ihre eigenen Krankheitskosten.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Künstliche Befruchtung

Kosten einer künstlichen Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme in Österreich nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz zulässig ist.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Kurkosten

Von absetzbaren Kurkosten müssen Sie eine Haushaltsersparnis von 5,23 Euro pro Tag abziehen.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Medikamente

Ärztlich verordnete Medikamente zählen zu den Krankheitskosten.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag steht ab dem dritten Kind zu, wenn das Familieneinkommen im Kalenderjahr 55.000 Euro nicht übersteigt.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Mitversicherte Angehörige

Verpflichtende Sozialversicherungsbeiträge für mitversicherte Angehörige können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie diese direkt an die Krankenkasse bezahlt haben.

Mehr dazu: Werbungskosten

Nachzahlungen zur Sozialversicherung

Haben Sie einen geringfügigen Nebenverdienst oder mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig und verdienen Sie insgesamt mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Einen Teil davon können Sie über die Arbeitnehmer:innenveranlagung zurückholen.

Mehr dazu: Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Nachkauf von Schulzeiten

Den Nachkauf von Schulzeiten für die Pension können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Die Ausgaben werden dem Finanzamt gemeldet und automatisch berücksichtigt.

Mehr dazu: Sonderausgaben

Nächtigungsgeld

Bei Dienstreisen können Sie Nächtigungsgeld anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten geltend machen, wenn Ihr:ihre Arbeitgeber:in die Kosten nicht bezahlt.

Mehr dazu: Dienstreisen im Steuerrecht

Negativsteuer

Auch wenn Sie keine Lohnsteuer zahlen, kann sich eine Arbeitnehmer:innenveranlagung wegen der Negativsteuer lohnen.

Mit dem sogenannten SV-Bonus gibt es auch für Arbeitnehmer:innen über der Steuergrenze eine Form der Negativsteuer.

Mehr dazu: Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen

Öko-Sonderausgaben

Seit 2022 werden für bestimmte Ausgaben zur thermisch-energetischen Gebäudesanierung oder zum Austausch fossiler Heizsysteme automatisch pauschale Sonderausgaben berücksichtigt.

Mehr dazu: Sonderausgaben

Pendler

Pendlerpauschale und Pendlereuro können entweder direkt bei der Lohnverrechnung oder bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden.

Mehr dazu: Pendlerpauschale

Pflegeheim und häusliche Pflege

Kosten für ein Pflegeheim oder für die häusliche Pflege kann die pflegebedürftige Person steuerlich geltend machen.

Übernehmen Angehörige diese Kosten, können auch sie die Ausgaben steuerlich berücksichtigen lassen.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Reisekosten

Kosten für beruflich veranlasste Reisen können Sie absetzen, wenn Ihr:Ihre Arbeitgeber:in sie nicht bezahlt.

Dazu können Dienstreisen sowie Fahrten zu einer beruflichen Aus- oder Fortbildung beziehungsweise Umschulung gehören.

Mehr dazu: Dienstreisen und Reisekosten im Steuerrecht

Spenden

Spenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Jahreseinkünfte steuerlich absetzen.

Die Spenden werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und können daher nicht mehr selbst eingetragen werden.

Mehr dazu: Sonderausgaben

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Mehr dazu: Sonderausgaben

Taggeld

Bei Dienstreisen können Sie Taggeld geltend machen, wenn Ihr:Ihre Arbeitgeber:in es nicht bezahlt.

Auch bei Reisen zu einer Aus- oder Fortbildung beziehungsweise Umschulung kann Taggeld geltend gemacht werden.

Mehr dazu: Dienstreisen im Steuerrecht

Taxikosten

Menschen mit Gehbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 % sowie blinde oder schwerstsehbehinderte Menschen können Taxikosten von bis zu 153 Euro pro Monat geltend machen.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

Telearbeit

Haben Sie Telearbeit geleistet und dafür keine Kostenersätze bekommen, werden automatisch 3 Euro pro Telearbeitstag, höchstens 300 Euro im Jahr, als Telearbeitspauschale anerkannt.

Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel wie Computer und Internet höher, können Sie den tatsächlichen Betrag geltend machen.

Mehr dazu: Steuertipps fürs Homeoffice

Telefon

Nutzen Sie ein Telefon beruflich, können sowohl die Anschaffungskosten des Geräts als auch die laufenden Gebühren steuerlich berücksichtigt werden.

Mehr dazu: Werbungskosten

Unterhaltsabsetzbetrag

Den Unterhaltsabsetzbetrag können Sie geltend machen, wenn Sie nachweislich den vollständigen gesetzlichen Unterhalt für ein Kind geleistet haben.

Das gilt für Kinder, die in Österreich, einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz leben.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Unterhalt für Kinder im Ausland

Für Kinder, die außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz leben, kann Unterhalt entweder zur Hälfte oder pauschal mit 50 Euro pro Monat geltend gemacht werden.

Mehr dazu: Steuervorteile für Familien

Umschulungskosten

Kosten einer Umschulung können Sie absetzen, wenn Sie tatsächlich anstreben, den neu erlernten Beruf auszuüben.

Umzugskosten

Umzugskosten können Sie steuerlich geltend machen, wenn der Umzug beruflich notwendig war, weil Ihnen die tägliche Rückkehr zu Ihrem bisherigen Wohnsitz nicht zugemutet werden kann.

Zahnbehandlungskosten

Kosten für Zahnbehandlungen zählen zu den Krankheitskosten und können als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt berücksichtigt werden.

Vorbeugende Maßnahmen wie eine Mundhygiene zählen nicht zu den Krankheitskosten.

Mehr dazu: Außergewöhnliche Belastungen

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Beratung: +43 5 7171 28000

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