Kindermehrbetrag
Der Kindermehrbetrag ist ein Erhöhungsbetrag für AlleinverdienerInnen oder AlleinerzieherInnen mit geringem Einkommen.
ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter ca. € 1.300 brutto/Monat), können sich vom Finanzamt die Negativsteuer zurückholen. Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.
Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, FerialarbeiterInnen, PflichtpraktikantInnen oder PensionistInnen mit einer geringen Pension zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die freiwillig in die Sozialversicherung optieren oder nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen.
Freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen haben keinen Anspruch auf eine Negativsteuer auf ihre bezahlten Sozialversicherungsbeiträge.
Dieser Betrag ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die ständig in Österreich leben und für die Sie mehr als 6 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe beziehen.
Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag betragen jährlich
Die Negativsteuer für den Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag steht allen Steuerpflichtigen zu, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Haben Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, dann erhalten Sie zusätzlich den Kindermehrbetrag in Höhe von 250 € pro Kind als Negativsteuer ausbezahlt. Der Kindermehrbetrag steht jedoch nur dann zu, wenn Sie an weniger als 330 Tagen im Jahr Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung oder Mindestsicherung bezogen haben.
Der Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Kindermehrbetrag steht in dieser Höhe nur für Kinder die im Inland leben zu. Für Kinder, die im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz leben, wird der Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Kindermehrbetrag an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Die entsprechenden Werte werden vom Finanzministerium per Verordnung kundgemacht. Für Kinder in Drittstaaten gibt es keinen Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (ArbeitnehmerInnenveranlagung). Es genügt die persönlichen Daten anzugeben. Haben Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, dann kreuzen Sie den zustehenden Absetzbetrag an.
Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen (Beispiel: Im Jahr 2021 können ArbeitnehmerInnen noch die Negativsteuer für das Jahr 2016 beantragen.)
ArbeitnehmerInnen, die die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen, deren Einkommen aber unterhalb der „Steuergrenze" liegt, erhalten eine erhöhte Negativsteuer.
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