Durchatmen ohne Maske kostete Job
Acht Jahre lang arbeitete eine Heimhilfe für ein privates Pflegeheim. Mit dem Corona-Virus wurden die ohnehin strengen Hygienevorschriften noch verschärft. Die Maskenpflicht wurde für die Belegschaft zum Usus.
Maskenpause am Balkon
Da der Mund-Nasenschutz bei der teils körperlich anstrengenden Arbeit eine zusätzliche Belastung darstellt, nutzte die Heimhilfe die wenigen Gelegenheiten, auf den Balkon zu gehen und dort die Maske abzunehmen, um an der frischen Luft durchzuatmen.
Völlig überraschend erhielt die Frau eines Tages einen Anruf der Regionalleiterin des Pflegeheims, konfrontierte sie mit dem Vorwurf, sich nicht an die Maskenpflicht zu halten und sprach der verdutzten Heimhilfe die Entlassung aus.
Folgerichtig wandte sich die Entlassene an die AK-Bezirksstelle in Baden: „Die Frau beteuerte, sich immer an die Tragepflicht gehalten zu haben, und nahm den Mund-Nasen-Schutz erst dann ab, wenn es keinerlei Kontaktmöglichkeit mit den BewohnerInnen des Pflegeheimes gab“, erzählt Bezirksstellenleiterin Mag. Danja Wanner.
Nach Intervention eingelenkt
Deshalb intervenierte die AK beim Arbeitgeber, der der entlassenen Frau nicht einmal eine Stellungnahme gewährt hatte. Pochte die Heimleitung gegenüber der AK zunächst noch auf die Rechtmäßigkeit der Entlassung, lenkte sie drei Tage nach der Intervention doch noch ein.
Wanner: „Man einigte sich schließlich auf eine einvernehmliche Dienstauflösung zum Entlassungstag. Dank dieser Vereinbarung zahlte das Pflegeheim der Heimhilfe noch 2.265 Euro brutto aus. Die Frau nahm dieses Angebot an, nachdem sie bereits einen neuen Job gefunden hatte.“