Rechtswidrige Verlängerung der Probezeit
Eine 21-jährige weibliche Hilfskraft war im Service eines Hotels tätig. Um sich Kosten zu ersparen, wurde die Probezeit durch den Chef einseitig bis zum Kündigungstag verlängert.
„Er dürfte gehofft haben, die junge Dame schlucke diesen Schmäh und finde sich mit weniger Geld ab. Tatsächlich lag jedoch eine zeitwidrige Dienstgeberkündigung vor, wegen der sich die Dame an die AK wandte“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Burkhard Eberl.
Nach Androhung arbeitsrechtlicher Schritte durch die AK Lilienfeld zahlte der Dienstgeber schließlich 2758,37 Euro an die junge Frau.
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