Long Covid und die Folgen
Ein 55-jähriger Dienstnehmer aus dem Bezirk war mit 30 Wochenstunden als Betreuer in einer gemeinnützigen Einrichtung beschäftigt. Wegen Long Covid war er seit Längerem im Krankenstand. „Auf Anraten der AK Melk stellte er beim Sozialministeriumservice (SMS) einen Antrag auf begünstigte Behinderung. Kurz danach wurde er vom Dienstgeber gekündigt“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Peter Reiter. Während der Kündigungsfrist wurde dem Antrag auf begünstigte Behinderung vom SMS stattgegeben. Die AK Niederösterreich intervenierte daraufhin beim Dienstgeber und wies diesen auf die rechtlichen Folgen dieses Umstandes hin. Der Anwalt des Dienstgebers beantragte daher beim SMS eine nachträgliche Zustimmung zur Kündigung. Noch bevor diese Entscheidung fällt, stellte der Mostviertler einen Antrag auf Invaliditätspension, da der Krankengeldbezug nach 52 Wochen endet. Da trotz aufrechten Dienstverhältnisses kein Entgelt bis zum neuerlichen Beginn der Entgeltfortzahlung gezahlt wird, wurde zusätzlich beim Arbeitsmarktservice (AMS) ein Pensionsvorschuss beantragt. Bei Ablehnung der Invaliditätspension beginnt aus heutiger Sicht die Zahlung von Sonderkrankengeld.
„Dieser Fall zeigt, wie komplex das Zusammenspiel von arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten sein kann, das korrekt beurteilt werden muss, damit zeitgerecht die richtigen Handlungen gesetzt werden“, sagt Reiter.
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