12.08.2021

Wegen Krankenstand entlassen

Ein Krankenstand wegen einer gebrochenen Hand kostete einen 47-jährigen Kfz-Mechaniker seinen langjährigen Arbeitsplatz im Bezirk Bruck/Leitha. Der Besitzer der Werkstätte sah ihn, wie er mit der Gipshand seine Frau beim Einkaufen begleitete – und entließ ihn am nächsten Arbeitstag.

„Das war klarerweise eine ungerechtfertigte Entlassung“, schildert AK Niederösterreich-Bezirksstellenleiter Christian Bauer.

„Mit der gebrochenen Hand konnte der Betroffene nicht arbeiten. Natürlich darf er im Krankenstand nichts tun, was seine Genesung gefährdet. Während der ärztlich bestätigten Ausgehzeit seine Frau beim Einkaufen begleiten, gefährdet die Genesung keineswegs.“

Die Expert:innen der AK Niederösterreich-Bezirksstelle in Hainburg erhoben umgehend Einspruch gegen die Entlassung. „Beide Seiten waren nicht mehr daran interessiert, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Also hat die Firma die Abfertigung, aliquote Sonderzahlungen und den offenen Urlaubsanspruch ausbezahlt“, schildert Bauer.

„Der Betroffene hat somit knapp 30.000 Euro nachbezahlt bekommen.“ Der Bezirksstellenleiter rät Arbeitnehmer:innen: „Bitte immer dem Arbeitgeber einen Krankenstand so bald wie möglich mitteilen und Ausgehzeiten ärztlich auf der Krankmeldung vermerken lassen.“

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