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2.000 Euro für Kellnerin
Eine 28-jährige Kellnerin im Bezirk Hollabrunn wollte im September 2019 bei ihrem Arbeitgeber kündigen, da sie ein besseres Angebot erhalten hatte. Im Beisein ihrer Eltern hat ihr Arbeitgeber einer Verkürzung der Kündigungsfrist zugestimmt, damit die Kellnerin bereits früher beim neuen Arbeitgeber zu arbeiten beginnen kann.
So weit, so gut. Dann aber meldete ihr Arbeitgeber die Kellnerin zu einem vorzeitigen Zeitpunkt ab und weigerte sich auch, 17 ausstehende Urlaubstage auszubezahlen. Die Kellnerin wandte sich an die AK Hollabrunn um Hilfe. Die ExpertInnen dort mussten feststellen, dass das Mitglied vergessen hatte, ihre Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Dennoch gelang es der AK, für die Kellnerin die ausstehende Summe von 2.033,57 Euro zurückzubekommen.
„Bitte die Arbeitszeiten immer genau aufzeichnen. So ist es für ArbeitnehmerInnen leichter, bei etwaigen Problemen mit dem Arbeitgeber sein verdientes Geld auch wirklich zu erhalten“, empfiehlt Martin Feigl, Leiter der AK Niederösterreich-Bezirksstelle Hollabrunn.
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