5.9.2023

Zu wenig Rehageld wegen falscher Bescheinigung

Ein Dienstnehmer aus dem Bezirk Melk war bis 29.06.2022 als Leiharbeiter beschäftigt. Als Hr. L. im Mai 2022 in den Krankenstand ging, sprach der Dienstgeber eine Kündigung aus.

Der Mostviertler hatte Anspruch auf Krankengeld zu 100 Prozent bis 30.05.22, ab 31.05.22 Anspruch auf 50 Prozent. Da der Leiharbeiter noch einen Resturlaub hatte, stand ihm eine Urlaubsersatzleistung vom 30.06.2022 bis zum 06.07.22 zu.

„Da der Dienstgeber eine unkorrekte Arbeits- und Entgeltbescheinigung (A+E) an die ÖGK übermittelte, wurde das Kranken- bzw. Rehageld falsch berechnet. Der Dienstnehmer wandte sich daher an die AK Melk“, berichtet stellv. AK-Bezirksstellenleiterin Susanne Schuhleitner.

Nach Sichtung der vorliegenden Unterlagen intervenierte die AK Niederösterreich beim Dienstgeber, eine korrekte A+E-Bescheinigung zu übermitteln. „Schließlich erhielt Herr L. das Rehageld in korrekter Höhe ausbezahlt“, so Schuhleitner über die positive Lösung des Falles.

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