12.9.2022

Statt Gehalt gab's die Kündigung

Mehrmals forderte eine Hotelangestellte den noch ausstehenden Monatslohn beim Dienstgeber ein. Anstatt der Auszahlung bekam sie jedoch die Kündigung ausgestellt.

Also wandte sich die Frau an die AK-Bezirksstelle in Neunkirchen. Bei Überprüfung der Endabrechnung ergaben sich neben mittlerweile zwei nicht ausbezahlten Gehältern auch noch Mängel bei der Berechnung der offenen Urlaubstage. Zudem fehlte die Begleichung der aliquoten Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration. In Summe ergaben sich offene Ansprüche in Gesamthöhe von rund 8.800 Euro.

„Weil unsere Intervention beim Dienstgeber erfolglos blieb, wurden die Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt. Vor allem überzeugten die persönlichen Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen der Angestellten das Gericht, das in der Folge den Zahlungsbefehl an die Hotelleitung übermittelte“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler.      

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht

Bei Fragen zur Entlohnung, Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und
Pension, Krankenversicherung, Pflege.

Telefonische Beratung
Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000