Frau verlor Wohnung, Job und Geld
Eine Dienstnehmerin war mehr als zwei Jahre in einem Betrieb im Bezirk Baden als Gärtnerin beschäftigt. An der Adresse des Dienstgebers hatte sie auch eine Wohnung gemietet. Laut Mietvertrag war der Dienstgeber allerdings nicht der Vermieter. Als die Frau vom Dienstgeber gekündigt wurde, sollte sie aber parallel auch die Wohnung zurückgeben. Für das Räumen und Reinigen behielt der Dienstgeber – nicht der Vermieter - einen großen Teil ihrer offenen Ansprüche ein, die der Frau aus der Endabrechnung noch zustanden. Das geht natürlich nicht.
„Die Frau wandte sich an die AK. So bekam sie die ihr zustehenden 2.600 Euro nachbezahlt“, erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
ak GING VOR GERICHT
Wenn Person A jemandem eine Wohnung vermietet, kann nicht Person B – in diesem Fall die Gärtnerei – dafür Geld einbehalten. Deshalb wandte sich die AK-Bezirksstelle Baden an den Betrieb und forderte ihn auf, das ausstehende Geld zu überweisen. Da dieser nicht reagierte, brachte das Rechtsschutzbüro Klage ein. Das Gericht entschied für die Arbeitnehmerin. „Noch bevor der Zahlungsbefehl rechtskräftig wurde, wurde der einbehaltene Betrag – 2.600 Euro – zuzüglich Rechtsanwaltskosten an die Gärtnerin überwiesen“, so Wieser über den erfolgreichen Abschluss dieses Falles.
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