6.6.2024

Vorwurf Arbeitszeitbetrug - Entlassener Klimatechniker bekommt Lohn nachbezahlt

Als ein Arbeitnehmer (51) im Bezirk Baden von seinem Dienstgeber entlassen wurde, hieß es, er habe seine Arbeitszeiten manipuliert. Da der Mann sich ungerecht behandelt fühlte und auch keinen Lohn für die letzten Arbeitswochen erhalten hatte, wandte er sich umgehend an die AK. „Unsere Expert:innen prüften die Ansprüche des Beschäftigten. Durch ihre Hilfe bekam der Betroffene mehr als 4.400 Euro nachbezahlt“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Arbeitszeitbetrug – mit dieser Begründung wurde ein Klimatechniker nach etwas sechs Monaten im Betrieb mit sofortiger Wirkung entlassen. Er soll im Außendienst falsche Arbeitszeiten angegeben haben. Der Mann fühlte sich ungerecht behandelt und wandte sich an die AK. Schließlich habe er für die Arbeitszeitaufzeichnungen extra seine Kollegen um Hilfe gebeten, um keine Fehler zu machen.

Beweisen ließ sich dieser Vorwurf nicht. Daher, so sieht es das Arbeitsrecht vor, muss der Dienstnehmer so gestellt werden, als wäre er unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt worden. Im Fall des Klimatechnikers sah sein Kollektivvertrag eine Kündigungsfrist von sechs Wochen vor.

Aber nicht nur das: Es fehlten dem Mann auch noch der Lohn des vergangenen und der anteilige Lohn des laufenden Monats. Auch das Weihnachtsgeld war nicht in korrekter Höher ausbezahlt worden, die Urlaubsersatzleistung für die noch nicht verbrauchten Urlaubstage war ebenfalls noch offen. Die AK-Expert:innen berechneten die korrekte Höhe der Ansprüche und forderten sie beim Betrieb ein. Denn der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs ließ sich freilich nicht beweisen. „Schließlich erhielt der Arbeitnehmer mehr als 4.400 Euro an berechtigten Ansprüchen nachbezahlt“, so Wieser

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