25.08.2021

Minusstunden vom Urlaub abgezogen

Eine Frau hatte geringfügig im Handel gearbeitet und monatlich knapp 470 Euro verdient. Als die Coronakrise das Geschäft wegbrechen ließ, einigten sich ihr Arbeitgeber und sie auf eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses.

Die junge Frau wandte sich an die AK-Bezirksstelle Krems, weil sie gern ihre Endabrechnung kontrollieren lassen wollte. „Das Problem: Der Betrieb hatte gar keine Endabrechnung ausgestellt“, erzählt Doris Schartner, Leiterin der Bezirksstelle. Anhand des erhaltenen Betrags lag aber die Vermutung nahe, dass die aliquoten Sonderzahlungen sowie die Urlaubsersatzleistung für die nicht verbrauchten Urlaubstage fehlten.

„Wir nahmen mit dem Betrieb Kontakt auf und konnten erreichen, dass die Frau ihre Endabrechnung und die Sonderzahlungen bekam“, so Schartner. Doch die Urlaubsersatzleistung fehlte immer noch. Auf Nachfrage erklärte der Betrieb, dass durch die Krise Minusstunden bei der Beschäftigten angefallen seien, die er nun vom Urlaub abgezogen hatte.

„Das ist natürlich rechtlich nicht in Ordnung. Daher haben wir erneut interveniert und auch die Auszahlung des Resturlaubs eingefordert“, sagt sie. Mittlerweile ist das Geld auf dem Konto der Frau eingelangt – mit 440 Euro fast ein ganzes Monatsgehalt.

Ein Einzelfall ist das längst nicht. „Besonders bei geringfügig Beschäftigten ergaben sich seit Beginn der Coronakrise viele Probleme, da für diese eine Kurzarbeitsregelung nicht möglich war. Aber auch bei Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten nutzten nicht alle Unternehmen diese Möglichkeit, die Beschäftigte im Betrieb hätte halten und Arbeitsplätze hätte erhalten können“, resümiert Schartner. 

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