27.2.2022

Dienstgeber unterstellte Kündigung

Eine junge Frau aus dem Bezirk Krems arbeitete Teilzeit als Laborantin in einem Unternehmen. Die Auswirkungen der Pandemie gingen an dem Betrieb nicht spurlos vorüber. Dadurch, sagte man der Frau, müssten die Stunden sowie dementsprechend auch der Verdienst gekürzt werden. Schriftlich festgehalten war das aber noch nicht, als die Beschäftigte einen schweren Freizeitunfall erlitt und das dem Dienstgeber ordnungsgemäß mitteilte. Dieser nutzte die Gelegenheit, unterstellte der Frau, selbst gekündigt zu haben, und meldete sie rückwirkend ab – so, als hätte sie bereits vor dem Unfall das Unternehmen verlassen.

Die Frau wandte sich sofort an die AK-Bezirksstelle Krems. Dort wurde ihr geraten, dem Dienstgeber schriftlich mitzuteilen, dass sie weder eine Kündigung ausgesprochen noch einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses zugestimmt habe. Auf das Schreiben reagierte der Betrieb nicht. „Erst durch die Intervention seitens der AK konnte eine Einigung mit dem ehemaligen Dienstgeber erzielt werden“, sagt Doris Schartner, Leiter der AK-Bezirksstelle Krems. Die Frau erhielt dadurch 1.900 Euro nachbezahlt – unter anderem die ihr zustehende Kündigungsentschädigung, die Entgeltfortzahlung im Krankenstand sowie die noch offenen Urlaubstage.

Leider kommt es rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen immer wieder zu Ungereimtheiten. „Sollten Beschäftigte gekündigt werden und Zweifel haben an den Fristen, dem Abmeldegrund oder bei der Endabrechnung – unsere Expertinnen und Experten prüfen gerne nach“, sagt Schartner.

 

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