1.3.2022

Mit falscher Frist gekündigt

Weder menschlich noch rechtlich war in Ordnung, wie ein Tullner Unternehmer mit einer jungen Büroangestellten umging. Als sie sich krankmeldete, forderte er sie auf, ins Büro zu kommen. Das war noch dazu mitten in der Coronawelle im März des Vorjahres. „Die Betroffene hat ihrem Chef mitgeteilt, dass sie krank ist und nicht kommen kann“, schildert Günter Kraft, Leiter der Bezirksstelle Tulln. „Noch am selben Abend hatte sie die Kündigung im Briefkasten.“ Nach den Vorstellungen des Arbeitgebers hätte das Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach Aussprache der Kündigung geendet. „Hier galt natürlich klar eine sechswöchige Kündigungsfrist“, schildert Kraft. „Glücklicherweise hat sich die Betroffene sofort an uns gewandt. Unsere Expertinnen und Experten haben nachgerechnet und alles in allem hat der Chef seiner mittlerweile ehemaligen Angestellten 8.600 Euro nachbezahlen müssen“, erklärt der Bezirksstellenleiter.

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