15.5.2024

Nach der Saison: Abwäscher:innen erhielten keine Sonderzahlungen

Zwei Dienstnehmer:innen waren letzte Wintersaison befristet für drei Monate in einem Gastrobetrieb am Berg als Abwäscher:innen beschäftigt. Dort wurden sie nicht nur zu spät bei der Sozialversicherung angemeldet, nach Ende der Saison blieb ihnen der Dienstgeber auch noch die Sonderzahlungen, die Urlaubsersatzleistung sowie die vielen geleisteten Überstunden schuldig.


„Nur durch die Hilfe der AK Niederösterreich kamen die beiden Restaurantbediensteten zu ihren berechtigten Ansprüchen“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Obwohl die Dienstnehmerin und der Dienstnehmer nur knappe drei Monate beschäftigt waren, ging es um 5.000 Euro, die fehlten. 

Lohn bar auf die Hand, keine Lohnabrechnung

Mit Dezember starteten zwei Küchenhilfskräfte in einem Gastrobetrieb im Bezirk Neunkirchen in die Wintersaison. Bei der Sozialversicherung angemeldet wurden sie erst mehrere Tage später. Während der Beschäftigung bekamen sie ihre Löhne bar auf die Hand. Lohnabrechnungen erhielten sie nicht. Mit Ende Februar endete das befristete Dienstverhältnis. Dann wären die aliquoten Sonderzahlungen, die Urlaubsersatzleistung sowie die Bezahlung der geleisteten Überstunden fällig gewesen. All das erhielten sie nicht.

Deshalb wandten sich die beiden Dienstnehmer:innen an die Arbeiterkammer. Die AK-Expert:innen nahmen mit dem Betrieb Kontakt auf. Sie forderten die korrekte Anmeldung und die Beendigungsansprüche (Sonderzahlungen, Überstunden, Mehr- und Überstunden) beim Dienstgeber ein.

„Durch die Intervention der Arbeiterkammer Niederösterreich korrigierte der Betrieb das Anmeldedatum und bezahlte die offenen Ansprüche in Höhe von fast 5.000 Euro netto nach“, erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Dieser Betrag enthielt auch insgesamt 195 Mehr- und Überstunden, die die beiden Dienstnehmer:innen geleistet hatten.

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