20.000 Euro für gekündigte Frau
Mehr als 25 Dienstjahre arbeitete eine Beschäftigte aus dem Bezirk Tulln bereits für den Betrieb. Die Arbeit als Sachbearbeiterin für ein Versicherungsunternehmen hätte sie gern auch noch bis zu ihrer Pensionierung fortgesetzt. Ende April aber, zum ersten Höhepunkt der Corona-Krise, erhielt sie aus dem Nichts die Kündigung ausgesprochen. Rationalisierungsmaßnahmen, lautete die Begründung.
Als Mutter eines noch sorgepflichtigen Kindes und mit einem laufenden Kredit für einen Wohnungskauf wollte und konnte sie die Kündigung nicht einfach hinnehmen und wandte sich an die AK.
„Zum Glück reagierte die Frau rasch. Denn um beim Arbeits- und Sozialgericht im Fall einer Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit Klage einzubringen, gilt eine Frist von 14 Tagen“, sagt Günter Kraft, Leiter der AK-Bezirksstelle Tulln.
Nach einer ausführlichen rechtlichen Beratung entschied die Frau, von der AK vertreten vor Gericht zu ziehen. „In so einem Fall geht es vor Gericht um die Interessensabwägung zwischen der persönlichen Situation der Beschäftigten und der Situation des Betriebs – dabei wird festgestellt, ob eine Kündigung sozialwidrig ist“, so der Bezirksstellenleiter.
Für die Frau zahlte sich der mühevolle Weg vor Gericht aus: In den Job kehrte sie zwar nicht zurück, aber am Ende konnte ein Vergleich über 20.000 Euro geschlossen werden.