Junge Mutter arbeitet zu Hause
Mutter wurde Kinderbetreuungsgeld gestrichen. © JenkoAtaman , stock.adobe.com
7.3.2025

Kinderbetreuungsgeld gestrichen

Eine Mutter aus dem Bezirk Bruck an der Leitha musste 1.300 Euro an die ÖGK zurückzahlen, weil eine Eltern-Kind-Pass-Untersuchung nicht fristgerecht erfolgte. Die AK Niederösterreich ging vor Gericht, das zugunsten der Frau entschied.

Eine Mutter, deren einjähriger Sohn aufgrund einer Bindehautentzündung eine vorgesehene Eltern-Kind-Pass-Untersuchung nicht absolvieren konnte, erhielt von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Rückzahlungsaufforderung in Höhe von 1.300 Euro.

Da die Untersuchung in dem für das Kinderbetreuungsgeld vorgeschriebenen Zeitraum nicht möglich war, suchte die Frau nach einem Ersatztermin. Allerdings waren frühere Termine nicht verfügbar. Die ÖGK teilte ihr mit, dass eine ärztliche Bestätigung über die Erkrankung ihres Kindes ausreiche, um eine verspätete Untersuchung zu legitimieren. Dennoch wurde die Rückforderung nicht aufgehoben.

Die Mutter wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Niederösterreich, die ihr Rechtsschutz für ein Gerichtsverfahren gewährte. Das Gericht prüfte die Sachlage und befragte unter anderem den behandelnden Arzt. Dabei wurde festgestellt, dass die Mutter keinen Einfluss auf die Terminvergabe hatte und sich nachweislich um eine frühere Untersuchung bemüht hatte.

Das Urteil des Gerichtes fiel zugunsten der Mutter aus: Die Rückforderung wurde aufgehoben, und sie erhielt das volle Kinderbetreuungsgeld zugesprochen.

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