Unter Kollektivvertrag bezahlt: Alter Chef schuldet 7.500 Euro
In einem Restaurant erhielt ein Koch von seinem neuen Arbeitgeber einen guten Ratschlag: Der ehemalige Chef habe ihn unter dem Kollektivvertrag bezahlt und sei ihm Überstunden schuldig. Er solle sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich wenden, sagte der neue Chef.
„Der Arbeitnehmer hatte Glück, dass er sich rechtzeitig gemeldet hat“, so Doris Schartner, Leiterin der AK-Bezirksstelle Krems, „denn aufgrund der Bestimmungen im Kollektivvertrag im Gastgewerbe, hätten die Überstunden auch schon verfallen sein können.“
Da der neue Restaurantinhaber den Koch jedoch gleich zur Arbeiterkammer schickte, lag alles noch im Rahmen der Zeit und die Ansprüche konnten schließlich geltend gemacht werden. Beim ehemaligen Chef des Mannes wird nun interveniert – es geht um rund 7.500 Euro, die dem Koch zustehen.
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