Firma zahlte Beschäftigten sechs Monate lang kein Gehalt
„Der Betroffene kam in letzter Minute zu uns“, zeigt sich Jürgen Binder, Leiter der AK Niederösterreich-Bezirksstelle Gmünd erleichtert. Im Dezember meldete sich der Angestellte einer Handelsfirma aus einem Nachbarbezirk. Das letzte Gehalt hatte er im Juni erhalten. Immer wieder hatte der Chef ihn und seine Kolleginnen und Kollegen vertröstet.
„Die Verfallsfrist für offene Forderungen im Handels-Kollektivvertrag betragen sechs Monate. Alles, was man innerhalb dieser Frist nicht einfordert, verfällt“, erklärt Binder die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Wenn die Betroffenen noch länger gewartet hätten, wären sie um einen Teil ihres Gehalts umgefallen – für das sie ja gearbeitet haben.“
Mit Hilfe der AK Niederösterreich erklärte der Handelsangestellte seinen vorzeitigen berechtigten Austritt. „Wir forderten die sechs Monate offenes Gehalt ein, anteilige Sonderzahlungen, den Resturlaub und die Kündigungsentschädigung, in Summe knapp 50.000 Euro“, schildert Binder. Das Unternehmen meldete Insolvenz an. „Die Ansprüche wurden von uns daher beim Insolvenzentgeltfonds eingebracht, sagt Binder. Und hat einen Rat für Beschäftigte von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten. „Wenn ein Unternehmen länger das Entgelt nicht zahlen kann, bitte nach spätestens zwei Monaten zur Beratung kommen und nicht sechs Monate zuwarten. Dann kann schon ein Teil der Ansprüche verfallen sein.“
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