Nach fristloser Entlassung 6.300 Euro erhalten
Ein AK-Mitglied war mehrere Jahre in einem Unternehmen im Bezirk Horn tätig. Üblicherweise wurde vom Dienstgeber immer wieder Werbematerial an Kunden verschenkt. Vor Weihnachten hat der der LKW-Fahrer einige wenige Werbeartikel, wie Kappen und Jacken mit Firmenaufschrift aus dem Lager mitgenommen und an Stammkunden verteilt. Er hat sich nie selbst bereichert.
Daraufhin hat sein Dienstgeber überraschend die fristlose Entlassung ausgesprochen und den Fahrer rückwirkend abgemeldet.
Als sich das Mitglied an die Bezirksstelle Horn der AK wandte, hatte er weder die Ansprüche aus dem Monat Dezember noch die Ansprüche aus der Endabrechnung erhalten.
Die Bezirksstelle interveniert daraufhin beim Dienstgeber wegen „Ungerechtfertigter Entlassung“. Schließlich gab es keine Bereicherungsabsicht, es gab auch keine Genehmigung für die Überwachungskamera und die rückwirkende Abmeldung bei der ÖGK war unberechtigt.
„Aufgrund der genauen Aufzeichnungen des Dienstnehmers, betreffend Urlaub bzw. Zeitausgleich und nach mehrfacher Intervention der AK Bezirksstelle Horn, schriftlich wie mündlich, konnten wir für den Dienstnehmer ein Vergleich in der Höhe von 6.300€ Netto vereinbaren“, so Bezirksstellenleiter Riedl.
Kontakt
Kontakt
Arbeits- und Sozialrecht
Bei Fragen zur Entlohnung, Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und
Pension, Krankenversicherung, Pflege.
Telefonische Beratung
Mo - Fr: 8 - 16 Uhr
Telefon: +43 5 7171 22000