19.08.2021

4.200 Euro für Bäckerei-Mitarbeiterin geholt

Etwas mehr als ein Jahr hatte eine Frau aus dem Bezirk Zwettl in der Bäckerei als Tafelarbeiterin gearbeitet. Bereits in den Nacht- und frühen Morgenstunden war sie in der Produktion zur Herstellung von Semmeln und anderer Backwaren eingesetzt. Als das Dienstverhältnis mit Juni 2021 einvernehmlich gelöst wurde, wandte sie sich an die AK-Bezirksstelle Zwettl. Denn sie hatte weder ihre Arbeitspapiere noch den Lohn des letzten Monats erhalten.

„Aufgrund der detaillierten Arbeitszeitaufzeichnung der Frau ließ sich errechnen: Es fehlten auch mehr als 1.000 Zuschläge von 75 oder 50 Prozent für die unzähligen Nachtstunden“, sagt Jürgen Binder, Leiter der Bezirksstelle. Außerdem standen ihr noch die aliquoten Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung für die noch nicht konsumierten Urlaubstage zu.

Der Arbeitsrechtsexperte nahm mit dem ehemaligen Dienstgeber der Frau Kontakt auf – und erreichte eine Nachzahlung von 4.200 Euro.

Einen kleinen Wermutstropfen aber gibt es: Nicht alles, was der Zwettlerin zugestanden hätte, konnte auch eingefordert werden. Denn in vielen Kollektivverträgen sind sogenannte Verfallsfristen enthalten.

„Wenn sich Arbeitnehmer*innen nicht sicher sind, ob sie – auch in laufender Beschäftigung – korrekt abgerechnet werden, können sie ihre Abrechnungen gerne in unserer AK-Bezirksstelle überprüfen lassen“, so Binder.

Arbeits- und Sozialrecht

Bei Fragen zur Entlohnung, Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und
Pension, Krankenversicherung, Pflege.

Telefonische Beratung
Mo - Fr: 8-16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000

Newsletter

Bleiben Sie informiert!