12.08.2021

Entlassung wegen Nicht-Erscheinens im Krankenstand

Eine krankgeschriebene Verkäuferin bekommt einen Anruf ihres Chefs, der sie auffordert, an einer Mitarbeiter*innen-Versammlung teilzunehmen.

Da dieser Termin mitten in den Krankenstand fällt und zusätzlich im Haus auch eine pflegebedürftige Angehörige lebt, lehnt die Mitarbeiterin ein persönliches Erscheinen mitten in der COVID-Pandemie ab. Gleichzeitig bietet sie ein Einzelgespräch an, um ein Zusammentreffen mit mehreren Personen in einem kleinen Raum zu verhindern. 

Als Retourkutsche entlässt sie der Chef mit der Begründung des unberechtigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz. Ohne Aussicht auf problemlose Wiederaufnahme ihrer Arbeit wendet sich die Entlassene an die AK in Wiener Neustadt und fordert vom Arbeitgeber eine Kündigungsentschädigung ein.

Mit dem gegnerischen Anwalt einigt man sich außergerichtlich auf die Zahlung von 600 Euro. „Ein vergleichsweise geringer Betrag für die als Arbeiterin beschäftigte Frau. Wäre die neue Regelung der Gleichstellung von Arbeiter*innen und Angestellten wie geplant zu diesem Zeitpunkt bereits umgesetzt gewesen, hätte sie in etwa den sechsfachen Betrag erhalten“, rechnet der zuständige AK-Berater Günther Schuster vor.

Diese Regelung soll – verschoben wegen COVID - erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

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