Im Krankenstand ungerechtfertigt entlassen

Mehr als 18 Jahre hatte der Mann schon bei dem Betrieb gearbeitet. Letzten Sommer erkrankte er und meldete das seinem Arbeitgeber ordnungsgemäß.

Während der Mann langsam auf dem Weg der Besserung war, schrieb die ÖGK ihn automatisch gesund. Ein Kontrolltermin, um sich vom Gesundheitszustand des Mannes ein Bild zu machen, wurde nicht festgesetzt. Sofort kontaktierte er die ÖGK, um eine Überprüfung seines Gesundheitszustands zu erreichen.

Zwar ging es ihm bereits besser, aber noch nicht genug, um wieder arbeiten zu können. Doch die Untersuchung wurde ihm nicht gewährt. Sein Hausarzt war gerade auf Urlaub, die Vertretung vertröstete ihn. Als er seinen Chef darüber informierte, sprach dieser ihm die fristlose Entlassung aus. Der Beschäftigte sei weder krank gemeldet noch arbeitsbereit, lautete die Begründung.

Erneut wandte sich der Mann an die ÖGK und bat um Bestätigung der Fortdauer seines Krankenstands – dieses Mal mit Erfolg. Der Chef jedoch beharrte auf der fristlosen Entlassung. „Der Mann kam auf unsere Bezirksstelle und bat um Unterstützung“, sagt Bezirksstellenleiter Robert Fischer, „wir nahmen sofort Kontakt mit der Wirtschaftskammer auf, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.“

Nach langen Verhandlungen konnte schließlich ein Vergleich geschlossen werden. „Der Mann bekam sowohl die ihm zustehenden Abfertigungsansprüche von neun Monatsgehältern brutto als auch das fehlende aliquote Urlaubs- und Weihnachtsgeld nachgezahlt – insgesamt mehr als 28.000 Euro“, so Fischer. 

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