21.02.2020

Mit 251 Euro abgespeist

Ein Berufskraftfahrer entschied sich noch während der Probezeit sein Dienstverhältnis aufzulösen. Für die eine Woche lang geleistete Arbeit wurden ihm vom Arbeitgeber 251 Euro überwiesen. Das erschien dem LKW-Fahrer zu wenig. Auf Nachfrage beim Chef bekam er zur Antwort, dass ihm einfach nicht mehr zustehe.

Also wandte sich der Mann an die AK-Bezirksstelle Mödling, wo die Abrechnung noch einmal unter die Lupe genommen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der überwiesene Betrag nicht einmal ein Drittel des tatsächlichen Anspruchs ausmachte.

„Auch die Probezeit gilt als ganz normales Arbeitsverhältnis. Damit werden im Rahmen einer Dienstauflösung neben dem ausstehenden Lohn auch aliquote Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld und die Weihnachtsremuneration fällig“, so Bezirksstellenleiter Susanna Stangl. 

Dies teilte der AK-Berater dem Arbeitgeber im Rahmen einer schriftlichen Intervention mit. Mit Erfolg, denn nur wenige Tage später hat der Unternehmer die geforderten weiteren 549 Euro anstandslos überwiesen.

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