Gehälter nicht gezahlt

Dass Betriebe, besonders auch in der Gastronomie, unter der Corona-Krise leiden, ist unbestritten. Dennoch gelten auch in der Krise Gesetze, die einzuhalten sind.

Nicht daran gehalten hat sich ein Gastronomiebetrieb aus dem Bezirk Zwettl. Statt für seine vier Beschäftigten während des Lockdowns Kurzarbeit anzumelden, entschloss er sich zur Kündigung seiner MitarbeiterInnen. Ohne jedoch die sich dadurch ergebenden Beendigungsansprüche bzw. Kündigungsentschädigung auszubezahlen. Und auch den Lohn für die zwei Monate vor dem Lockdown bekamen die vier nicht. Daher wandten sie sich an die AK, um sich beraten zu lassen.

„Die derzeitige Situation verlangt Betrieben sehr viel ab. Dennoch: Bei den nicht ausbezahlten Gehältern handelt es sich um die finanzielle Abgeltung der beiden Monate vor Beginn der Corona-Krise, als noch keinerlei Einschränkungen für den Betrieb bestanden“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Jürgen Binder.

Er nahm Kontakt auf mit dem Betrieb und forderte die offenen Ansprüche – in Summe mehr als 15.500 Euro - für die vier Gekündigten ein. Der Betrieb aber reagierte nicht. „So blieb uns nur der Weg vor Gericht, damit die Beschäftigten zu ihrem Recht kommen“, sagt Binder.  

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