12.9.2022

Mehr als 7.300 Euro Nachzahlung nach fingierter Einvernehmlicher

Ein ursprünglich zeitgerecht vereinbarter Urlaub sollte auf Wunsch des Dienstgebers wegen Unabkömmlichkeit kurzfristig abgesagt werden.

Die betroffene Dienstnehmerin hatte jedoch bereits gebucht und trat den Urlaub daher planmäßig an. Als sie danach auf ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, erfuhr sie, dass sie ihr Chef am letzten Arbeitstag vor Urlaubsantritt von der Gesundheitskasse abgemeldet hatte mit dem zusätzlichen Verweis, es handle sich um eine einvernehmliche Dienstauflösung.

Da die Frau niemals diese vermeintliche „Einvernehmlichen“ unterschrieben hatte, wandte sie sich an die AK-Bezirksstelle in Baden.

In der Folge intervenierte die AK beim Unternehmen, das jedoch zunächst nicht einlenken wollte. „Der Dienstgeber konnte jedoch nicht nachweisen, dass es tatsächlich eine einvernehmliche Auflösung war. Damit wurden alle Ansprüche einer Dienstgeber-Kündigung schlagend inklusive fälliger Kündigungsentschädigung und Begleichung der aliquoten Sonderzahlungen “, so Bezirksstellenleiterin Mag. Danja Wanner. Abzüglich bereits bezahlter 947 Euro netto musste das Unternehmen dann 7.335 Euro brutto nachzahlen. 

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