Elternteilzeit für Flugzeugtechniker erwirkt
AK Niederösterreich-Wieser: „Ohne Unterstützung unserer Expert:innen wäre das nicht möglich gewesen“
Die AK Niederösterreich hat für einen 38-jährigen Arbeitnehmer eines kleineren Luftfahrttechnikunternehmens einen Anspruch auf Elternteilzeit durchgesetzt, der ihm zuvor vom Arbeitgeber verwehrt worden war.
Rechtlich ist das klar geregelt. Bei einer Firma mit mehr als 20 Beschäftigten und mindestens drei Dienstjahren ist eine entsprechende Vereinbarung möglich. "Letztlich wurde für den Dienstnehmer eine gute Lösung gefunden, mit der auch für das Unternehmen passt", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Elternteilzeit ja, aber...
Elternteilzeit ja, aber eine spürbare Reduktion der Arbeitszeit sei nicht möglich. Das war die etwas widersprüchliche Haltung eines Unternehmens aus der Luftfahrttechnikbranche, als einer seiner Techniker Elternteilzeit beantragte. Mehr als 20 Jahre lang war er zu diesem Zeitpunkt schon im Unternehmen, und hatte sich auch mit seiner Frau die Karenzzeiten für das kleine Kind geteilt.
Das Unternehmen war zunächst der Ansicht, dass eine größere Arbeitszeitreduktion den Betriebsablauf stören und damit die Flugsicherheit gefährden würde. „Mit Hilfe unserer Arbeitsrechtsexpert:innen konnte der Betroffene dann der Firma zeigen, dass das Argument nicht stimmt", so Wieser. Abläufe seien mit Dokumentation so gestaltet, dass ein Techniker-Kollege dort weitermachen kann, wo zuvor aufgehört wurde.
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