05.08.2020

Arbeitgeber verweigert freigestellten Mitarbeitern Lohn

Eigentlich ist es gesetzlich klar geregelt: Angehörige der Risikogruppe erhalten besonderen Schutz. Im Falle eines Beschäftigten und seiner drei Kollegen wurde das aber ein teures Vergnügen. Die vier Mitarbeiter waren vom Arbeitgeber zum Arzt geschickt worden, um abzuklären, ob sie zur Risikogruppe zählen. Der Arzt entschied: Alle vier Beschäftigte erhalten ein Risikogruppen-Attest. Damit wurden sie vom Arbeitgeber vom Dienst freigestellt.

„Als Ende April kein Lohn auf den Konten der Männer eintraf, wandten sie sich an die AK“, sagt Robert Fischer, Leiter der AK-Bezirksstelle Horn. Der Arbeitgeber argumentierte, für den April müsse er keinen Lohn übernehmen, da die Verordnung der Bundesregierung erst mit 4. Mai in Kraft getreten sei. Das stimmt so nicht, weiß der Arbeitsrechtsexperte. Die Verordnung gilt auch rückwirkend und der Arbeitgeber ist zur Lohnzahlung verpflichtet.

Allen DienstnehmerInnen, die bislang von ihrem Dienstgeber mit einem ähnlichen Argument hingehalten werden, rät Fischer, sich dringend an die AK-Bezirksstelle zu wenden: „Hier ist Eile geboten, damit die offenen Ansprüche nicht verfallen!“

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