Offenen Urlaub nicht ausbezahlt
Der Angestellte eines Maschinen-Vermieters war nur rund ein halbes Jahr für das Unternehmen tätig. Dann folgte die Kündigung durch den Arbeitgeber. Als dem Mitarbeiter nach Ablauf der Kündigungsfrist die Endabrechnung übermittelt wurde, wandte er sich an die AK-Bezirksstelle in Wiener Neustadt.
Grund: Seinen eigenen Berechnungen zufolge hätten die ausständigen Auszahlungen weitaus höher ausfallen müssen.
Dies bestätigten auch die Berechnungen des AK-Beraters, der die Ursache der zu geringen Auszahlung schnell orten konnte. Der Dienstgeber hatte vergessen, den aliquoten Urlaubsanspruch bei der Endabrechnung zu berücksichtigen.
„Wir haben den ausständigen Betrag bei der Firma urgiert und wenig später erhielt der Gekündigte die ausstehenden 2.126 Euro brutto ordnungsgemäß überwiesen. Zusätzlich wurde auch das ebenso fehlende Dienstzeugnis noch nachgereicht“, so AK-Bezirksstellenleiter Gerald Pahr.
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