11.4.2025

Kündigung nach Schlaganfall

Im Oktober 2023 erlitt ein Mitarbeiter einer Kältetechnik-Firma einen Schlaganfall. Seitdem war er durchgehend krankgemeldet. Im Juli 2024 schlug ihm das Unternehmen eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vor. Nach Rücksprache mit der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) lehnte er diesen Vorschlag ab – und das zurecht.

Kurze Zeit später – am 19. Juli – erhielt der Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung. Auffällig: Das Schreiben war rückdatiert auf den 3. Juni 2024. Als letzter Arbeitstag wurde der 15. Juli angegeben. Obwohl die Kündigungsfrist damit formal eingehalten wurde, war der betroffene Mitarbeiter bis dahin nicht einmal über eine Kündigung informiert worden.

Noch innerhalb der gesetzlichen Frist suchte er Hilfe bei der AK-Bezirksstelle in Neunkirchen. Dort wurde sein Fall genau geprüft – mit eindeutigem Ergebnis.

„Bei der Überprüfung wurden einige Mängel festgestellt. Die Kündigung war zeitlich nicht korrekt. Nach der Richtigstellung stand dem Kältetechniker noch das volle Entgelt für acht Wochen sowie für weitere vier Wochen das halbe Entgelt zu“, erklärt Gerhard Windbichler, Leiter der Bezirksstelle. 

Zusätzlich standen dem Arbeitnehmer noch 112 offene Überstunden sowie ausstehende Zahlungen aus der August-Abrechnung zu – insgesamt rund 18.000 Euro brutto.

„Der Dienstgeber hat die Forderungen anerkannt und außergerichtlich beglichen. Auch die Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wurde inzwischen richtiggestellt“, so Windbichler.


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