6.4.2022

3.100 Euro nachbezahlt

Einen Job bei einer Personalleasingfirma angetreten hat letzten Sommer ein Mann aus dem Bezirk Zwettl. Man hatte sich zuvor mündlich auf Arbeitszeiten und Bezahlung verständigt. Als er sich acht Wochen später entschied, den Job zu wechseln, bekam er für die gesamten zwei gearbeiteten Monate nur 1.600 Euro bezahlt. Der Mann wandte sich an die AK-Bezirksstelle Zwettl, um sich beraten zu lassen.

„Wir haben seine Ansprüche für die zwei gearbeiteten Monate durchgerechnet – es fehlte nicht nur ein Großteil des Lohns, sondern auch die Bezahlung für die geleisteten Überstunden“, sagt Arbeitsrechtsexperte Jürgen Binder, Leiter der Bezirksstelle. Die Firma aber weigerte sich, den Differenzbetrag von rund 3.100 Euro nachzuzahlen. Daher blieb nur der Weg vor Gericht, um dem Mann zu dem ihm zustehenden Geld zu verhelfen.

„Wenn bei einem neuen Job alles Relevante nur mündlich vereinbart wird, ist höchste Vorsicht geboten“, sagt Binder. Er rät klar: auf einen Dienstvertrag bestehen und unbedingt alles schriftlich festhalten. Außerdem sollten schriftliche Gehaltsabrechnungen eingefordert werden, um überprüfen zu können, ob alles korrekt abgerechnet wurde.

„Bei Zweifeln, ob die Abrechnungen korrekt sind, können sich Mitglieder gerne an unsere Bezirksstelle wenden und sie überprüfen lassen“, so der Arbeitsrechtsexperte. 

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