31.07.2020

Einvernehmliche Dienstauflösung

Am 19. März, also kurz nach Inkrafttreten des Lockdowns, erhielt die Angestellte eines Gartenplanungs-Unternehmens die Benachrichtigung über ihre einvernehmliche Dienstauflösung. Eine solche hat die seit über 12 Jahren im Unternehmen beschäftigte Frau jedoch nie unterschrieben. Eigentlich rechnete sie damit – ihre KollegInnen wurden allesamt zur Kurzarbeit angemeldet –, ihre Tätigkeit im Homeoffice weiterführen zu können. Die Frau erklärte sich arbeitswillig und arbeitsbereit. Gleichzeitig wandte sie sich an die AK Niederösterreich in Neunkirchen. Tatsächlich wurde die teilzeitbeschäftigte Frau durch den Dienstgeber mit 20. März von der Gesundheitskasse abgemeldet.

Wie der Name „einvernehmliche Dienstauflösung“ schon sagt, bedürfte es dazu der Zustimmung sowohl des Dienstgebers als auch der Angestellten. „Es spricht vieles dafür, dass der Chef versuchte, sich auf diesem Weg die im Zuge einer Dienstgeber-Kündigung fälligen Zahlungen zu sparen“, so der Neunkirchner AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler. Immerhin geht es um insgesamt 6.400 Euro, die der Frau bei einer Kündigung zustehen. Ein Betrag, der sich aus fehlenden Gehaltsteilen, Sonderzahlungen sowie der dreimonatigen (und nicht eingehaltenen) Kündigungsfrist ergibt. Windbichler: „Die ganze Beratung lief während der COVID-19-Krise per Mail-Verkehr, mittlerweile findet sie wieder persönlich in der Bezirksstelle statt. Wir haben der Frau seitens der Arbeiterkammer Rechtsschutz gewährt, nachdem das Verfahren jetzt beim Arbeits- und Sozialgericht anhängig ist.“

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