6.100 Euro nach ungerechtfertigter Entlassung
Nach fünf Jahren beendet ein Handelsangestellter sein Dienstverhältnis selbst. Noch während der laufenden Kündigungsfrist erkrankt er und übermittelt seinem Dienstgeber die Krankmeldung. Per WhatsApp-Nachricht informiert ihn der Dienstgeber dann über seine sofortige Entlassung. Der wahre Grund des Krankenstands sei nämlich nicht Arbeitsunfähigkeit, sondern vielmehr wäre er mit der Diensteinteilung nicht zufrieden gewesen und wäre seine Aufgaben daher nicht mehr nachgegangen.
Das ließ der tatsächlich erkrankte Entlassene jedoch nicht auf sich sitzen und kontaktiert die AK-Bezirksstelle in Baden, die auf ungerechtfertigte Entlassung interveniert. „Anfänglich hat sich der Dienstgeber noch geweigert die Forderung zu bezahlen, da er dem Dienstnehmer unterstellt hat, dass dieser absichtlich in den Krankenstand gegangen ist. Er hat dann aber eingelenkt und die offene Forderung an den Dienstnehmer bezahlt und eine Änderung bei der ÖGK von fristloser Entlassung auf Arbeitnehmerkündigung durchgeführt“, schildert die stellvertretende Bezirksstellenleiterin Hildegard Gehringer.
Der letztendlich nachgezahlte Betrag setzte sich aus dem ausständigen Gehalt, Kündigungsentschädigung inklusive Sonderzahlungen, sowie aus den offenen Urlaubstagen zusammen und belief sich auf rund 6.100 Euro brutto.
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