AKNÖ-Wieser: Arbeitslosengeld für Mutter eines behinderten Sohns durchgesetzt
AK Niederösterreich hat 2006 Gesetzesverbesserung erreicht
Die AK Niederösterreich konnte einer 55-jährigen Mutter eines behinderten Sohnes zu ihrem Arbeitslosengeld verhelfen.
Konkret wandte sich Frau H. im Dezember 2020 an die AK Niederösterreich. Ihr Anliegen: sie pflegt seit vielen Jahren ihren schwer behinderten Sohn. Da sie nach 21-jähriger Pflege, also mit dem 21. Geburtstag ihres Kindes, dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stand, ging sie zum AMS. Dort teilte man ihr aber mit, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte.
Scheinbar hat man beim AMS aber vergessen, dass die AK Niederösterreich bereits im Jahr 2006 eine Gesetzesänderung erreicht hat, damit Eltern behinderter Kinder sehr wohl nach der Pflege ihres Kindes Arbeitslosengeld erhalten können (§ 15 Abs 3 Z 5 AlVG).
Die AK Niederösterreich nahm mit dem AMS Kontakt auf und machte dort auf die Gesetzeslage aufmerksam. Frau H. bekam daraufhin das ihr zustehende Arbeitslosengeld.
„Eltern behinderter Kinder haben ohnedies schwierige Bedingungen. Umso erfreulicher ist es, dass wir dieser Mutter helfen konnten, zu ihrem Recht zu kommen“, so AK Niederösterreich Präsident und ÖGB Niederösterreich Vorsitzender Markus Wieser.