Erst Kurzarbeitsentgelt vorenthalten, dann Insolvenz angemeldet
Ein Dienstnehmer in der Gastronomie aus dem Bezirk Lilienfeld erhielt für März 2020 in der Kurzarbeit nur 70 Prozent seines bisherigen Entgeltes, obwohl ihm 85 Prozent rechtlich zugestanden wären.
„Der Steuerberater des Dienstgebers hatte diese 70 Prozent als Akontozahlung vorgeschlagen, da die Berechnungsmodalitäten zur Kurzarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht ganz klar waren“, berichtet Bezirksstellenleiter Burkhard Eberl. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, eine Korrektur im April oder Mai vorzunehmen, wurde vom Unternehmen im Bezirk St. Pölten nicht wahrgenommen.
„Im Gegenteil, es wurde bei aufrechtem Dienstverhältnis gleich gar nichts mehr bezahlt, obwohl der Betrieb im Zuge der Coronakrise Unterstützungsgelder erhalten hatte. Mehrere Interventionen seitens der AK-Bezirksstelle Lilienfeld gingen ins Leere, da den Dienstgeber die Schreiben nicht erreichten“, so Eberl.
Letztendlich meldete das Unternehmen Ende Juni 2020, wie schon des Öfteren, Insolvenz an, sodass die Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt wurden.
„Der Koch bekam vom Insolvenzentgeltfonds rund 5.890 Euro erstattet, auch die restlichen acht Mitarbeiter bekamen Anfang Oktober insgesamt rund 63.000 Euro ausbezahlt“, fasst Eberl den Ausgang des Verfahrens zusammen.