24.2.2022

Im Krankenstand gekündigt

Bereits Mitte Mai hatte eine Frau aus dem Bezirk Horn bei einem regionalen Betrieb zu arbeiten begonnen. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet wurde sie allerdings erst mit Juli. Als sie kurz darauf krank wurde, nutzte ihr Dienstgeber die Gelegenheit, um der Frau die Kündigung auszusprechen. Sie wandte sich an die AK-Bezirksstelle Horn. Denn der ehemalige Arbeitgeber wollte ihr keine Endabrechnung ausstellen.

„Wir überprüften die vorhandenen Unterlagen. Dabei stellte sich heraus: Durch die sechs Wochen zu späte Anmeldung bei der ÖGK wäre die Frau unter zwei Monaten beschäftigt gewesen und hätte laut dem Kollektivvertrag keinen Anspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, sagt Andreas Riedl, Arbeitsrechtsexperte der Bezirksstelle Horn, in Vertretung von Bezirksstellenleiter Robert Fischer. Doch damit nicht genug: Auch ein Teil des Lohns, die Entgeltfortzahlung im Krankenstand und die Abgeltung der noch offenen Urlaubstage waren der Frau nicht ausbezahlt worden. „Wir nahmen Kontakt mit dem Betrieb auf. Dieser war aber nicht bereit, die offenen Forderungen zu begleichen. Deshalb blieb nur der Weg vor Gericht“, sagt Riedl. Dort wurden der Frau mehr als 3.200 Euro zugesprochen, die ihr vorenthalten worden waren. 

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