19.08.2021

7.000 Euro für Köchin

Köchin ist der Traumberuf einer jungen Frau aus dem Bezirk Gmünd. Mehr als fünf Jahre hatte sie in einem guten Lokal im Bezirk schon hinter dem Herd gestanden. Sie arbeitete gern für den Betrieb – oft zehn Stunden und mehr pro Tag und manchmal sieben Tage die Woche.

 Wegen Corona "Einvernehmliche" zugestimmt

Als die Krise begann und die Gastronomie geschlossen halten musste, stimmte sie der vom Chef vorgeschlagenen einvernehmlichen Auflösung zu. Schließlich wollte sie ihren Arbeitsplatz nicht gefährden. Man einigte sich darauf, dass alle Endabrechnungsansprüche ausbezahlt werden sollten – nur der Urlaub solle stehen bleiben. Mehr als 75 Tage Resturlaub und 900 Zeitausgleichsstunden waren zusammengekommen.

Nach Differenzen doch gekündigt

Mitte Mai wurde das Dienstverhältnis fortgesetzt, bald darauf aber sprach die Frau aufgrund von Differenzen selber die Kündigung aus. Das Dienstverhältnis sollte bis auf weiteres verlängert werden, um Urlaubs- und Überstunden abzubauen. Ende Oktober endete es schließlich – und die zu dem Zeitpunkt noch offenen Stunden sollten ausbezahlt werden. Nur erhielt die junge Frau in Folge lediglich einen Monatsgrundlohn überwiesen.

„Zu diesem Zeitpunkt wandte sich die Arbeitnehmerin an die Bezirksstelle Gmünd – und bat um Überprüfung des Sonderzahlungsanspruches“, sagt Bezirksstellenleiter Michael Preissl.

Bei der Durchsicht aller Unterlagen wurde schnell klar: Es war noch weit mehr, das der Frau vorenthalten worden war – insgesamt um die 10.000 Euro fehlten. „Da das Unternehmen sich aber weigerte, die offenen Ansprüche auszuzahlen, blieb in diesem Fall nur der Weg vor Gericht“, so Preissl.

7.000 Euro wurden der Frau vom Arbeits- und Sozialgericht zugesprochen. „Hätte die Frau bereits den Lösungsvertrag von März 2020 überprüfen lassen, hätten die zahlreichen geleisteten Überstunden – im Wert von um die 3.000 Euro - ebenfalls noch bezahlt werden müssen. So waren sie in der Zwischenzeit leider bereits verfallen“, erklärt der Bezirksstellenleiter. 

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