19.08.2021

Per WhatsApp gekündigt

Keine guten Erfahrungen hat ein Mann aus dem Bezirk Waidhofen mit seinem letzten Dienstgeber gemacht. Über einen Arbeitskräfteüberlasser war er als Monteur auf Baustellen beschäftigt. Als wegen Corona die Auftragslage einbrach, bekam er eine WhatsApp-Nachricht von seinem Dienstgeber: Er brauche nicht mehr zu kommen und solle sich beim AMS melden. Der Beschäftigte wandte sich an die AK-Bezirksstelle Waidhofen.

„Mit diesem Vorgehen des Dienstgebers wurde der Mann um seine ihm zustehende Kündigungsentschädigung gebracht“, sagt Christian Hemerka, Leiter der Bezirksstelle Waidhofen/Thaya.

Beim Durchsehen der Unterlagen zeigte sich außerdem: Auch andere Ansprüche waren nicht bezahlt worden. „Viele hundert Kilometer an Baustellenfahrten waren nicht abgerechnet worden, und auch der Lohn war dem Mann nicht vollständig ausbezahlt worden“, so Hemerka.

In vielen Fällen führt eine Intervention beim Unternehmen zu einer Lösung und zur Nachzahlung der offenen Ansprüche, nicht aber in diesem Fall. Der Dienstgeber reagierte nicht auf die Nachforderung durch die AK. Damit blieb nur der Weg vors Arbeits- und Sozialgericht.

„Dem Mann wurden mehr als 2.300 Euro brutto zugesprochen“, sagt der Arbeitsrechtsexperte. Mittlerweile ist die offene Summe auf dem Konto des ehemaligen Mitarbeiters eingetroffen. 

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