Kündigung statt zugesagter Kurzarbeit
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Scheibbs war als Arbeiter in einem Baustoffunternehmen im benachbarten Oberösterreich beschäftigt. Am 17. März 2020 erhielt er vom Dienstgeber eine Kurzarbeitsvereinbarung, die er unterschrieb.
„Als er am 3. April vom Unternehmen gekündigt wurde, stellte sich heraus, dass der Dienstgeber nie eine Kurzarbeit beantragt hatte und daher der damit verbundene Kündigungsschutz nicht gegeben war“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Helmut Wieser.
Jedoch wurde ihm vom Sozialministeriumservice rückwirkend die begünstigte Behinderung zuerkannt.
Der Mostviertler wandte sich an die AK Scheibbs, da eine Kündigung in diesem Fall der Zustimmung durch das Sozialministeriumservice bedarf. „Wir haben ihn als Arbeiterkammer im Verfahren auf nachträgliche Zustimmung zur Kündigung beim Sozialministeriumsservice unterstützt. Dem Dienstnehmer wurden durch die erfolgreiche Vertretung noch rund 7000 Euro zuerkannt“, so Wieser abschließend.