AK Pflegegeld-Beratung
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Im März beantragte Herr S. aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung Pflegegeld. Bei der ersten Untersuchung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde jedoch nur ein Pflegebedarf von 53 Stunden pro Monat festgestellt – zu wenig für die Pflegestufe 1, die mindestens 65 Stunden erfordert.
Die Familie des Betroffenen wandte sich daraufhin an die AK Niederösterreich, die mit Unterstützung des Rechtsschutzbüros Ost beim Landesgericht Korneuburg Klage einreichte.
Im Verlauf der gerichtlichen Begutachtung kamen alle beeideten medizinischen Sachverständigen zu einem völlig anderen Ergebnis: Herr S. benötigt tatsächlich Pflege im Umfang der Pflegestufe 6, die ihm schließlich auch zugesprochen wurde.
"Die Familie von Herrn S. konnte einen minutiös aufgelisteten Betreuungsplan über mehrere Wochen vorlegen. Ohne diese Dokumentation wäre ein erfolgreicher Ausgang der Klage sehr schwierig geworden", betont Martin Feigl, Leiter der AK-Bezirksstelle. "Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, alle Pflegeleistungen schriftlich festzuhalten."
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