Job verloren

Unzählige Jahre hatte der Mann aus dem Bezirk Gmünd bereits für den Betrieb gearbeitet, als ihm sein Chef die Kündigung aussprach. Der Arbeiter wandte sich an die AK-Bezirksstelle, um seine Unterlagen kontrollieren zu lassen.

„Dabei stellte sich heraus, dass der Mann terminwidrig gekündigt worden war“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Michael Preissl. Zwar hatte der Betrieb die im Kollektivvertrag vorgeschriebene Kündigungsfrist von sechs Wochen eingehalten, den Kündigungstermin zum Ende der Arbeitswoche aber übersehen.

„Dadurch fehlten auf der Abrechnung Lohn- und Sonderzahlungsansprüche. Wir kontaktierten den Betrieb und konnten die Angelegenheit rasch klären“, so der Arbeitsrechtsexperte.

Für den Arbeiter bedeutete das eine Nachzahlung von 300 Euro – Geld, um das er ohne das Einschreiten der AK umgefallen wäre.

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