Arbeitgeber-Kündigung
Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig? Welche Fristen sind einzuhalten? Was sind Anfechtungsgründe? Stehen Ihnen „Postensuchtage“ zu?
Ein 45-Jähriger Koch in einem Restaurant in Niederösterreich musste sich wenige Monate nach Aufnahme seiner Arbeit krankschreiben lassen. Der Arbeitgeber kündigte ihn noch während des Krankenstandes, noch dazu mit falscher Kündigungsfrist.
"Es wurde für den Arbeitnehmer umgehend interveniert, letztlich beliefen sich die Ansprüche auf 9900 Euro brutto. Zusätzlich zur korrekten Entschädigung wurde auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Krankschreibung geltend gemacht“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Eigentlich war das Dienstverhältnis des gelernten Kochs mit seinem neuen Arbeitgeber, einem Restaurant im Westen Niederösterreichs, gut gestartet. Doch bereits nach rund zwei Monaten erkrankte der 45-Jährige und wurde vom Arzt für längere Zeit krankgeschrieben.
Nur wenige Tage nach der ordnungsgemäßen Krankmeldung kündigte ihm der Arbeitgeber. Dieser berücksichtigte jedoch lediglich eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Gesetzlich definiert sind in diesem Fall im ersten Jahr jedoch sechs Wochen.
Der erste Weg nach der Gesundschreibung führte den Koch deshalb zur Arbeiterkammer Niederösterreich. Der Fehler im Zuge der Kündigung war rasch gefunden und die Kündigungsfrist verlängert.
„Weil die ärztliche Krankschreibung jedoch auch über dieses Datum hinaus ging, verlängerte sich auch die Fortzahlung des Entgelts bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Die korrekte Kündigungsentschädigung, die ausständigen Sonderzahlungen sowie die Urlaubsersatzleistung beliefen sich auf rund 9900 Euro brutto und wurden von der AK Niederösterreich erfolgreich beim Dienstgeber eingeholt.
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