AK zog für Pensionisten vor Gericht: 56.783 Euro erkämpft

25 Jahre lang pendelte ein Zwettler nach Oberösterreich zu seiner Arbeitsstelle, bis er letzten November seine wohlverdiente Pension antrat. Nach so vielen geleisteten Dienstjahren war seine Enttäuschung umso größer, als er die letzten Monate bis zu seinem Austritt plötzlich kein Gehalt mehr bezahlt bekam. Und das obwohl er alles richtig gemacht und sein Dienstverhältnis rechtzeitig und korrekt wegen Pensionierung aufgelöst hatte.

Immer wieder fragte er bei seinem ehemaligen Chef nach, wann mit dem Geld zu rechnen sein. Und immer wieder hörte er dasselbe: Er solle sich keine Sorgen machen, die Firma werde alles zahlen. Schließlich riss ihm der Geduldsfaden und er wandte sich an die AK-Bezirksstelle Zwettl. Eine gute Entscheidung, weiß Bezirksstellenleiterin Sonja Klinger nach dem Durchsehen der Unterlagen: „Lohn- und Gehaltszahlungen unterliegen Verfalls- und Verjährungsbestimmungen. Wartet man zu lange, können Teile des Entgelts verfallen.“ Das wäre im Fall des Zwettlers besonders bitter, immerhin ging es um offene Gehälter von mehreren Monaten und zwölf Monate Abfertigung, in Summe fast 60.000 Euro.

Zuerst forderte die AK den Arbeitgeber schriftlich auf, die ausstehende Summe zu bezahlen. Doch dieser reagierte nicht. Die AK hat die offenen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht eingeklagt.

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht

Bei Fragen zur Entlohnung, Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und
Pension, Krankenversicherung, Pflege.

Telefonische Beratung
Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000