Handelsangestellte erhält nach AK-Intervention 5.300 Euro

Nach einem Monat hatte es sich eine größere Handelskette bei einer Mitarbeiterin anders überlegt. Die junge Kassiererin wurde gekündigt – mit Verweis auf die Probezeit. Da wäre eine Kündigung ohne weitere Fristen für beide Seiten problemlos möglich gewesen. „Die Betroffene hat die Verständigung aber erst nach Ablauf der Probezeit zugestellt bekommen“, schildert Johannes Öllerer, Leiter der AK Niederösterreich-Bezirksstelle St. Pölten. „Damit war das keine Kündigung in der Probezeit mehr, und die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen kamen natürlich zum Tragen“. Die Betroffene wandte sich an die AK. „Wir forderten für die Betroffene das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist, inklusive anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld beim Arbeitgeber ein“, erzählt Gundacker den weiteren Verlauf des Falles. „Das Unternehmen hat nach unserer Intervention der Frau den ausstehenden Betrag überwiesen. In Summe waren das knapp 5.300 Euro.“

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