Schlaganfall in der Arbeit: Im Krankenstand gekündigt

Ein 47-Jähriger Arbeiter aus dem Bezirk Melk erlitt während seiner Arbeit einen Schlaganfall. Die Rehabilitation dauerte länger, und damit auch der Krankenstand des Betroffenen. Als der Jahreswechsel anstand, erreichte ihn jedoch plötzlich ein Kündigungsschreiben - nur knapp 10 Tage bevor dem Betroffenen die gesetzliche Entgeltfortzahlung durch das Unternehmen wieder zugestanden wäre.

„Im Krankheitsfall ist die Firma gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, das Entgelt für einen gewissen Zeitraum weiter zu zahlen“, so Peter Reiter, Leiter der Bezirksstelle Melk. „Mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres steht für den Betrieb die neuerliche Entgeltfortzahlung an und er ist verpflichtet diese Ansprüche auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus aus zu leisten“,  fügt Reiter hinzu.

Im Fall des 47-Jährigen passierte das jedoch nicht. Weiters wurde das anteilige Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht korrekt ausgezahlt. Die Arbeiterkammer Niederösterreich intervenierte und erkämpfte eine Nachzahlung von 7.240 Euro netto für den Betroffenen.

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